Autor Thema: Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen  (Read 1725 times)

Users0815

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Hallo zusammen,

ich weiß, das Thema wurde bereits schon mehrfach diskutiert...  :o
Ich möchte aber mein Verständnis/Aussagen des Arbeitgebers mal zusammenfassen und hätte auch ein paar Fragen dazu.

1. Mein Verständnis bzw. Arbeitgeber-Aussagen:
> Grundsätzlich kann man ohne Studienabschluss (bei entsprechender Tätigkeit und Eignung) bis in die E12 kommen.
> Die E13 setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus, dass das FH-Diplom nicht ist.
> Um als FHler in die E13 (+X) zu kommen, muss man ein entsprechendes Studium zusätzlich absolvieren.
> Die Anerkennung als FHler als "Sonstiger Beschäftigter" geht nicht, da es keinen vergleichbaren Wissenserwerb zum (Master-)Studium gibt.
> Wenn man sich auf eine E13-fähige Stelle als FHler bewirbt und genommen wird, wird man aufgrund des fehlenden Hochschulstudiums max. in die E12 eingruppiert.
> Trotz Eingruppierung in die E12 müssen aber die E13-Tätigkeiten erfüllt werden.
> Eine "finanzielle Honorierung" mit z.B. (befristeter/dauerhafter) Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten und/oder das Gewähren von Zulagen (Bindung von Fachkräften) ist in/ab E12 nicht möglich.

2. Meine Verständnis-Schwierigkeiten
> Ist es grundsätzlich wirklich so, dass man als FHler keinerlei Perspektiven (im TV-L-Kosmos) hat?
> Ist es wirklich so, dass man höherwertige Tätigkeiten erfüllen muss, dafür aber nicht bezahlt wird?
> Bzw. ist es so, dass zusätzliche Aufgaben, die nicht in der Stellenbeschreibung/Feststellung der Entgeltgruppe stehen, erfüllt werden müssen?
> Ist es wirklich so, dass keine höherwertigen Tätigkeiten mit Lohnausgleich/Zulagen übertragen werden können?

Ich bin jetzt seit mehreren Jahren, mit Herzblut und Einsatz, dabei. Stelle mir aber nun die Frage, was mich die nächsten Berufs-Jahrzehnte motiviert/antreibt. Klar weiß ich die Vorteile des ÖD zu schätzen; ich bin aber auch der Meinung, dass (übermäßiger) Einsatz auch honoriert werden sollte.

Danke Euch schon jetzt für den Austausch  ;)

Thomber

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #1 am: 05.03.2024 14:44 »
Fundstück hier im Forum von Gast "Spid"
Zitat
Bereits das FH-Diplom kann aber eine wissenschaftliche Hochschulbildung darstellen, wenn die erteilende Fachhochschule nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt ist.



Beispiel:
Die HWR Berlin ging mal aus einer öffentl.rechtl. FH hervor und nennt sich seit Jaaahren Hochschule UND vermittelt Wissenschaftliches, sodass ich die FH-Abschlüsse bzw. die heutigen Bachelor-Abschlüsse als wissenschaftliche Abschlüsse sehe (die Master sowieso)

Quelle:  https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/ueber-uns/leitbild-der-hwr-berlin/

MoinMoin

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #2 am: 05.03.2024 14:53 »
Hallo zusammen,

ich weiß, das Thema wurde bereits schon mehrfach diskutiert...  :o
Ich möchte aber mein Verständnis/Aussagen des Arbeitgebers mal zusammenfassen und hätte auch ein paar Fragen dazu.

1. Mein Verständnis bzw. Arbeitgeber-Aussagen:
> Grundsätzlich kann man ohne Studienabschluss (bei entsprechender Tätigkeit und Eignung) bis in die E12 kommen.
in der IT ist auch EG13 ohne Schulabschluss tariflich alles möglich, ansonsten gilt eine EG weniger wenn man die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, also EG14 ist bei einer EG15 Tätigkeit ebenfalls für einen Schulabbrecher tariflich möglich
> Die E13 setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus, dass das FH-Diplom nicht ist.
Bullshit s.o.
> Um als FHler in die E13 (+X) zu kommen, muss man ein entsprechendes Studium zusätzlich absolvieren.
Bullshit s.o.
> Die Anerkennung als FHler als "Sonstiger Beschäftigter" geht nicht, da es keinen vergleichbaren Wissenserwerb zum (Master-)Studium gibt.
Bullshit, aber es ist schwierig nachzuweisen, dass man sB ist, wenn der AG anderer meinung ist
> Wenn man sich auf eine E13-fähige Stelle als FHler bewirbt und genommen wird, wird man aufgrund des fehlenden Hochschulstudiums max. in die E12 eingruppiert.
Ja, sofern es Teil I EG13er ist, es gibt aber auch andere EG13er s.o.
> Trotz Eingruppierung in die E12 müssen aber die E13-Tätigkeiten erfüllt werden.
Ja, wenn man EG13er Tätigkeiten übertragen bekommen hat und die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, ist man in der EG12 eingruppiert.
Nein, man muss wenn man EG12 oder weniger ist, keine EG13er Tätigkeiten annehmen, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht nur einvernehmlich.

> Eine "finanzielle Honorierung" mit z.B. (befristeter/dauerhafter) Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten und/oder das Gewähren von Zulagen (Bindung von Fachkräften) ist in/ab E12 nicht möglich.
Zulage nach §16.5 geht immer. Aber wenn man als 12er 13er Tätigkeiten übertragen bekommt...s.o.
Doof ist natürlich die vorübergehende Übertragung von EG13er Tätigkeiten, wenn man die VidP nicht erfüllt, denn dagegen kann man sich nicht wehren und muss die Arbeit machen, ohne die Kohle zu sehen.


2. Meine Verständnis-Schwierigkeiten
> Ist es grundsätzlich wirklich so, dass man als FHler keinerlei Perspektiven (im TV-L-Kosmos) hat?
Nein
> Ist es wirklich so, dass man höherwertige Tätigkeiten erfüllen muss, dafür aber nicht bezahlt wird?
s.o.
> Bzw. ist es so, dass zusätzliche Aufgaben, die nicht in der Stellenbeschreibung/Feststellung der Entgeltgruppe stehen, erfüllt werden müssen?
Es gibt niemals zusätzlich Aufgaben, wenn man zu 100% ausgelastet ist, es gib nur eine Änderung des Tätigkeiten Zuschnittes, also woanders weniger dafür etwas anderes neu oder mehr und ja, sofern es keine Änderung der HG ergibt, muss man es machen. Man kann einem Pförtner 40% Pförtner Tätigkeit wegnehmen und dafür 40% Kernphysik auftragen und er kann sich nicht dagegen wehren.
> Ist es wirklich so, dass keine höherwertigen Tätigkeiten mit Lohnausgleich/Zulagen übertragen werden können?
s.o.
Ich bin jetzt seit mehreren Jahren, mit Herzblut und Einsatz, dabei. Stelle mir aber nun die Frage, was mich die nächsten Berufs-Jahrzehnte motiviert/antreibt. Klar weiß ich die Vorteile des ÖD zu schätzen; ich bin aber auch der Meinung, dass (übermäßiger) Einsatz auch honoriert werden sollte.

Danke Euch schon jetzt für den Austausch  ;)
ich habe es mal in Fett dort reingeschrieben.

zu deinem letzten Satz:

Mich motivierte stets die Arbeitsinhalte, das Umfeld und nur sehr bedingt die Bezahlung.
Bin aber stets im öD BATIIa/EG13 gewesen und in der pW natürlich drüber.

Und durch meinem "übermäßigen Einsatz bin ich halt stets selbst bestimmt gewesen und habe nicht auf die Arbeit de mir zugeteilt wird gewartet.

Faunus

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #3 am: 05.03.2024 14:57 »
Und warum nicht nebenher einen "Wirtschaftsmaster" von 4 Sem.  im Dunstkreis Deines früheren Studiums "online" mit 1x im Monat Anwesenheitspflich draufsetzten? Das machen inzw. viele unserer Bachelor (MINT-Fächer) neben Ihrem Voll- bzw.  Teilzeitjob nebenher, um mit geringsmöglichen Aufwand die Karriere-Bahn frei zu haben.
Ob das so auf Dauer in der Wirtschaft funktionieren wird... beim Staat sollte es im Angestelltenbereich kein Problem sein.

Organisator

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #4 am: 05.03.2024 15:04 »
Die vom TE unter 1. beschriebenen AG-Aussagen sind so legitim, der AG kann also rechtmäßig so handeln.
Der Tarifvertrag lässt jedoch darüberhinausgehende Möglichkeiten zu (siehe MoinMoin). AG - seitig kann man so wie beschrieben handeln, aber auch darüber hinaus.

Rein praktisch: wenn der AG für FH-Absolventen / Bachelors keine Tätigkeiten ab E13 anbieten möchte, dann ist es sein gutes Recht. Ist nach meiner Erfahrung auch einigermaßen üblich.

--> Master machen oder anderen AG suchen.

MoinMoin

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #5 am: 05.03.2024 15:38 »
Die vom TE unter 1. beschriebenen AG-Aussagen sind so legitim, der AG kann also rechtmäßig so handeln.
Absolut korrekt.

Aber wenn ein Vertreter des AGs Dinge sagt wie:
"Die E13 setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus"
Dann ist diese Aussage absolut falsch!

Und er sollte korrekterweise sagen: Wir setzen für EG13 Tätigkeiten nur Personen ein, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium haben.

Ich habe mehrfach in meiner Karriere erlebt, dass Personaler diese Falschaussagen an die verantwortliche Leitungsebene gegeben haben, die damit dachten, dass man einen FHler etc. nicht auf eine EG13/14 Stelle setzen darf!
UA weil sie halt das Beamtenrecht im Hinterkopf haben und nachdem ich sie auf diesen Irrtum (und der Falschaussage der PAs) hingewiesen habe, haben sie doof aus der Wäsche geschaut.


VFA West

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #6 am: 05.03.2024 16:07 »
Der Unterschied zwischen E12 und E13 (JSZ miteinbezogen) ist doch minimal.

MoinMoin

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #7 am: 05.03.2024 21:39 »
Der Unterschied zwischen E12 und E13 (JSZ miteinbezogen) ist doch minimal.
Und deswegen sollte man es ignorieren, wenn jemand nicht die EG14 dadurch übertragen bekommt?
Oder nicht die EG11 weil man keine FH hat?
Es geht doch darum, dass die Personaler der AGs nicht wissen (oder lügen) wie das Tarifrecht ausgestaltet ist.

nichts_tun

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #8 am: 05.03.2024 21:51 »
Fundstück hier im Forum von Gast "Spid"
Zitat
Bereits das FH-Diplom kann aber eine wissenschaftliche Hochschulbildung darstellen, wenn die erteilende Fachhochschule nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt ist.



Beispiel:
Die HWR Berlin ging mal aus einer öffentl.rechtl. FH hervor und nennt sich seit Jaaahren Hochschule UND vermittelt Wissenschaftliches, sodass ich die FH-Abschlüsse bzw. die heutigen Bachelor-Abschlüsse als wissenschaftliche Abschlüsse sehe (die Master sowieso)

Quelle:  https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/ueber-uns/leitbild-der-hwr-berlin/

Das ist so nicht korrekt. Neue Bachelorabschlüsse sind nicht vergleichbar mit den ehemaligen FH-Diplomen, da im Regelfall die Ausweisung einer FH als wissenschaftliche Hochschule im Rahmen des Bologna-Prozesses überholt ist. Entsprechend wurden die Landeshochschulgesetzte novelliert.

Aus diesem Grunde wird oft so ein Aufwand zur Akredditierung von Masterstudiengängen bei FH betrieben.

Fakon

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #9 am: 12.03.2024 22:57 »
Ob nun E12 oder E13 ist wirklich egal, man passt für das 1% an Gehaltsunterschied die Arbeitsleistung entsprechend den E13er Kollegen an..

Es ist ziemlich kompliziert bzw. wahrscheinlich geht es nach Nase... wir haben FH Absolventen mit Master, die keine E13 bekommen wie die Master oder Diplom Uni Absolventen.


MoinMoin

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #10 am: 13.03.2024 06:59 »
Dann haben diese FHler halt keinen wissenschaftlichen Hochschulabschlus.
Egal welche Nase sie haben.
Master bedeutet nicht automatisch wH

Thomber

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #11 am: 13.03.2024 08:33 »
Zitat
Aus diesem Grunde wird oft so ein Aufwand zur Akredditierung von Masterstudiengängen bei FH betrieben.
   Stimmt und fast jeder Studiengang ist akkreditiert und ist damit die sog. Bildungsvoraussetzung für "was auch immer".

Fakon

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #12 am: 13.03.2024 11:49 »
Dann haben diese FHler halt keinen wissenschaftlichen Hochschulabschlus.
Egal welche Nase sie haben.
Master bedeutet nicht automatisch wH

So scheint es, aber wie ist eigentlich wissenschaftlicher Hochschulabschluss definiert? FH-Studiengang ist akkreditiert und FH ist auch als Hochschule zugelassen, teils mit Promotionsrecht. Gibt inzwischen ja auch private Hochschulen wo man zum Beispiel Staatsexamen Humanmedizin studieren kann und auch "richtiger" Arzt wird ;-) ..

Ich glaube die alten Einteilungen funktionieren in der neuen Bildungslandschaft überhaupt nicht mehr.

MoinMoin

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #13 am: 13.03.2024 11:52 »
Dann haben diese FHler halt keinen wissenschaftlichen Hochschulabschlus.
Egal welche Nase sie haben.
Master bedeutet nicht automatisch wH

So scheint es, aber wie ist eigentlich wissenschaftlicher Hochschulabschluss definiert? FH-Studiengang ist akkreditiert und FH ist auch als Hochschule zugelassen, teils mit Promotionsrecht. Gibt inzwischen ja auch private Hochschulen wo man zum Beispiel Staatsexamen Humanmedizin studieren kann und auch "richtiger" Arzt wird ;-) ..

Ich glaube die alten Einteilungen funktionieren in der neuen Bildungslandschaft überhaupt nicht mehr.
Dann können sie auch eg13 Entgelt auf einer eg13 Tätigkeit einklagen.
Sollte jemanden der ein wH hat nicht schwer fallen.

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Antw:Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
« Antwort #14 am: 13.03.2024 12:01 »
Ich glaube die alten Einteilungen funktionieren in der neuen Bildungslandschaft überhaupt nicht mehr.

Sollen sie ja auch nicht mehr. Diese dämliche FH/TH/TU/Uni-Unterteilung war ein rein deutsches Ding. Konnte man im Ausland immer niemand erklären, was zB der Unterschied Dipl.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. ist. Zum Glück ist das weg. Jetzt muss man der Beamtenschaft nur noch erklären, dass ein wissenschaftliches Studium eben nicht auf Unis/TU etc. beschränkt ist. Da war und ist es ja immer noch Voraussetzung für den höheren Dienst.