Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen
Users0815:
Hallo zusammen,
ich weiß, das Thema wurde bereits schon mehrfach diskutiert... :o
Ich möchte aber mein Verständnis/Aussagen des Arbeitgebers mal zusammenfassen und hätte auch ein paar Fragen dazu.
1. Mein Verständnis bzw. Arbeitgeber-Aussagen:
> Grundsätzlich kann man ohne Studienabschluss (bei entsprechender Tätigkeit und Eignung) bis in die E12 kommen.
> Die E13 setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus, dass das FH-Diplom nicht ist.
> Um als FHler in die E13 (+X) zu kommen, muss man ein entsprechendes Studium zusätzlich absolvieren.
> Die Anerkennung als FHler als "Sonstiger Beschäftigter" geht nicht, da es keinen vergleichbaren Wissenserwerb zum (Master-)Studium gibt.
> Wenn man sich auf eine E13-fähige Stelle als FHler bewirbt und genommen wird, wird man aufgrund des fehlenden Hochschulstudiums max. in die E12 eingruppiert.
> Trotz Eingruppierung in die E12 müssen aber die E13-Tätigkeiten erfüllt werden.
> Eine "finanzielle Honorierung" mit z.B. (befristeter/dauerhafter) Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten und/oder das Gewähren von Zulagen (Bindung von Fachkräften) ist in/ab E12 nicht möglich.
2. Meine Verständnis-Schwierigkeiten
> Ist es grundsätzlich wirklich so, dass man als FHler keinerlei Perspektiven (im TV-L-Kosmos) hat?
> Ist es wirklich so, dass man höherwertige Tätigkeiten erfüllen muss, dafür aber nicht bezahlt wird?
> Bzw. ist es so, dass zusätzliche Aufgaben, die nicht in der Stellenbeschreibung/Feststellung der Entgeltgruppe stehen, erfüllt werden müssen?
> Ist es wirklich so, dass keine höherwertigen Tätigkeiten mit Lohnausgleich/Zulagen übertragen werden können?
Ich bin jetzt seit mehreren Jahren, mit Herzblut und Einsatz, dabei. Stelle mir aber nun die Frage, was mich die nächsten Berufs-Jahrzehnte motiviert/antreibt. Klar weiß ich die Vorteile des ÖD zu schätzen; ich bin aber auch der Meinung, dass (übermäßiger) Einsatz auch honoriert werden sollte.
Danke Euch schon jetzt für den Austausch ;)
Thomber:
Fundstück hier im Forum von Gast "Spid"
--- Zitat --- Bereits das FH-Diplom kann aber eine wissenschaftliche Hochschulbildung darstellen, wenn die erteilende Fachhochschule nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt ist.
--- End quote ---
Beispiel:
Die HWR Berlin ging mal aus einer öffentl.rechtl. FH hervor und nennt sich seit Jaaahren Hochschule UND vermittelt Wissenschaftliches, sodass ich die FH-Abschlüsse bzw. die heutigen Bachelor-Abschlüsse als wissenschaftliche Abschlüsse sehe (die Master sowieso)
Quelle: https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/ueber-uns/leitbild-der-hwr-berlin/
MoinMoin:
--- Zitat von: Users0815 am 05.03.2024 14:27 ---Hallo zusammen,
ich weiß, das Thema wurde bereits schon mehrfach diskutiert... :o
Ich möchte aber mein Verständnis/Aussagen des Arbeitgebers mal zusammenfassen und hätte auch ein paar Fragen dazu.
1. Mein Verständnis bzw. Arbeitgeber-Aussagen:
> Grundsätzlich kann man ohne Studienabschluss (bei entsprechender Tätigkeit und Eignung) bis in die E12 kommen.
in der IT ist auch EG13 ohne Schulabschluss tariflich alles möglich, ansonsten gilt eine EG weniger wenn man die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, also EG14 ist bei einer EG15 Tätigkeit ebenfalls für einen Schulabbrecher tariflich möglich
> Die E13 setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus, dass das FH-Diplom nicht ist.
Bullshit s.o.
> Um als FHler in die E13 (+X) zu kommen, muss man ein entsprechendes Studium zusätzlich absolvieren.
Bullshit s.o.
> Die Anerkennung als FHler als "Sonstiger Beschäftigter" geht nicht, da es keinen vergleichbaren Wissenserwerb zum (Master-)Studium gibt.
Bullshit, aber es ist schwierig nachzuweisen, dass man sB ist, wenn der AG anderer meinung ist
> Wenn man sich auf eine E13-fähige Stelle als FHler bewirbt und genommen wird, wird man aufgrund des fehlenden Hochschulstudiums max. in die E12 eingruppiert.
Ja, sofern es Teil I EG13er ist, es gibt aber auch andere EG13er s.o.
> Trotz Eingruppierung in die E12 müssen aber die E13-Tätigkeiten erfüllt werden.
Ja, wenn man EG13er Tätigkeiten übertragen bekommen hat und die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, ist man in der EG12 eingruppiert.
Nein, man muss wenn man EG12 oder weniger ist, keine EG13er Tätigkeiten annehmen, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht nur einvernehmlich.
> Eine "finanzielle Honorierung" mit z.B. (befristeter/dauerhafter) Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten und/oder das Gewähren von Zulagen (Bindung von Fachkräften) ist in/ab E12 nicht möglich.
Zulage nach §16.5 geht immer. Aber wenn man als 12er 13er Tätigkeiten übertragen bekommt...s.o.
Doof ist natürlich die vorübergehende Übertragung von EG13er Tätigkeiten, wenn man die VidP nicht erfüllt, denn dagegen kann man sich nicht wehren und muss die Arbeit machen, ohne die Kohle zu sehen.
2. Meine Verständnis-Schwierigkeiten
> Ist es grundsätzlich wirklich so, dass man als FHler keinerlei Perspektiven (im TV-L-Kosmos) hat?
Nein
> Ist es wirklich so, dass man höherwertige Tätigkeiten erfüllen muss, dafür aber nicht bezahlt wird?
s.o.
> Bzw. ist es so, dass zusätzliche Aufgaben, die nicht in der Stellenbeschreibung/Feststellung der Entgeltgruppe stehen, erfüllt werden müssen?
Es gibt niemals zusätzlich Aufgaben, wenn man zu 100% ausgelastet ist, es gib nur eine Änderung des Tätigkeiten Zuschnittes, also woanders weniger dafür etwas anderes neu oder mehr und ja, sofern es keine Änderung der HG ergibt, muss man es machen. Man kann einem Pförtner 40% Pförtner Tätigkeit wegnehmen und dafür 40% Kernphysik auftragen und er kann sich nicht dagegen wehren.
> Ist es wirklich so, dass keine höherwertigen Tätigkeiten mit Lohnausgleich/Zulagen übertragen werden können?
s.o.
Ich bin jetzt seit mehreren Jahren, mit Herzblut und Einsatz, dabei. Stelle mir aber nun die Frage, was mich die nächsten Berufs-Jahrzehnte motiviert/antreibt. Klar weiß ich die Vorteile des ÖD zu schätzen; ich bin aber auch der Meinung, dass (übermäßiger) Einsatz auch honoriert werden sollte.
Danke Euch schon jetzt für den Austausch ;)
--- End quote ---
ich habe es mal in Fett dort reingeschrieben.
zu deinem letzten Satz:
Mich motivierte stets die Arbeitsinhalte, das Umfeld und nur sehr bedingt die Bezahlung.
Bin aber stets im öD BATIIa/EG13 gewesen und in der pW natürlich drüber.
Und durch meinem "übermäßigen Einsatz bin ich halt stets selbst bestimmt gewesen und habe nicht auf die Arbeit de mir zugeteilt wird gewartet.
Faunus:
Und warum nicht nebenher einen "Wirtschaftsmaster" von 4 Sem. im Dunstkreis Deines früheren Studiums "online" mit 1x im Monat Anwesenheitspflich draufsetzten? Das machen inzw. viele unserer Bachelor (MINT-Fächer) neben Ihrem Voll- bzw. Teilzeitjob nebenher, um mit geringsmöglichen Aufwand die Karriere-Bahn frei zu haben.
Ob das so auf Dauer in der Wirtschaft funktionieren wird... beim Staat sollte es im Angestelltenbereich kein Problem sein.
Organisator:
Die vom TE unter 1. beschriebenen AG-Aussagen sind so legitim, der AG kann also rechtmäßig so handeln.
Der Tarifvertrag lässt jedoch darüberhinausgehende Möglichkeiten zu (siehe MoinMoin). AG - seitig kann man so wie beschrieben handeln, aber auch darüber hinaus.
Rein praktisch: wenn der AG für FH-Absolventen / Bachelors keine Tätigkeiten ab E13 anbieten möchte, dann ist es sein gutes Recht. Ist nach meiner Erfahrung auch einigermaßen üblich.
--> Master machen oder anderen AG suchen.
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