Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Weiterentwicklung als FHler bzw. Grundsatzfragen

<< < (2/4) > >>

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 05.03.2024 15:04 ---Die vom TE unter 1. beschriebenen AG-Aussagen sind so legitim, der AG kann also rechtmäßig so handeln.

--- End quote ---
Absolut korrekt.

Aber wenn ein Vertreter des AGs Dinge sagt wie:
"Die E13 setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus"
Dann ist diese Aussage absolut falsch!

Und er sollte korrekterweise sagen: Wir setzen für EG13 Tätigkeiten nur Personen ein, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium haben.

Ich habe mehrfach in meiner Karriere erlebt, dass Personaler diese Falschaussagen an die verantwortliche Leitungsebene gegeben haben, die damit dachten, dass man einen FHler etc. nicht auf eine EG13/14 Stelle setzen darf!
UA weil sie halt das Beamtenrecht im Hinterkopf haben und nachdem ich sie auf diesen Irrtum (und der Falschaussage der PAs) hingewiesen habe, haben sie doof aus der Wäsche geschaut.

VFA West:
Der Unterschied zwischen E12 und E13 (JSZ miteinbezogen) ist doch minimal.

MoinMoin:

--- Zitat von: VFA West am 05.03.2024 16:07 ---Der Unterschied zwischen E12 und E13 (JSZ miteinbezogen) ist doch minimal.

--- End quote ---
Und deswegen sollte man es ignorieren, wenn jemand nicht die EG14 dadurch übertragen bekommt?
Oder nicht die EG11 weil man keine FH hat?
Es geht doch darum, dass die Personaler der AGs nicht wissen (oder lügen) wie das Tarifrecht ausgestaltet ist.

nichts_tun:

--- Zitat von: Thomber am 05.03.2024 14:44 ---Fundstück hier im Forum von Gast "Spid"
--- Zitat --- Bereits das FH-Diplom kann aber eine wissenschaftliche Hochschulbildung darstellen, wenn die erteilende Fachhochschule nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt ist.
--- End quote ---



Beispiel:
Die HWR Berlin ging mal aus einer öffentl.rechtl. FH hervor und nennt sich seit Jaaahren Hochschule UND vermittelt Wissenschaftliches, sodass ich die FH-Abschlüsse bzw. die heutigen Bachelor-Abschlüsse als wissenschaftliche Abschlüsse sehe (die Master sowieso)

Quelle:  https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/ueber-uns/leitbild-der-hwr-berlin/

--- End quote ---

Das ist so nicht korrekt. Neue Bachelorabschlüsse sind nicht vergleichbar mit den ehemaligen FH-Diplomen, da im Regelfall die Ausweisung einer FH als wissenschaftliche Hochschule im Rahmen des Bologna-Prozesses überholt ist. Entsprechend wurden die Landeshochschulgesetzte novelliert.

Aus diesem Grunde wird oft so ein Aufwand zur Akredditierung von Masterstudiengängen bei FH betrieben.

Fakon:
Ob nun E12 oder E13 ist wirklich egal, man passt für das 1% an Gehaltsunterschied die Arbeitsleistung entsprechend den E13er Kollegen an..

Es ist ziemlich kompliziert bzw. wahrscheinlich geht es nach Nase... wir haben FH Absolventen mit Master, die keine E13 bekommen wie die Master oder Diplom Uni Absolventen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version