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Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
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Autor
Thema: Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit (Read 760 times)
Streber22
Newbie
Beiträge: 10
Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
«
am:
05.03.2024 20:39 »
Darf man eine genehmigte Nebentätigkeit während eines gewährten Sonderurlaubs bedenkenlos ausüben (natürlich unter Einhaltung der 1/5 Regelung)? Ich bin hierzu weder im BBG noch in der BNV fündig geworden. Vll. kennt sich jemand aus?
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Asperatus
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Beiträge: 519
Antw:Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
«
Antwort #1 am:
05.03.2024 20:42 »
Ich sehe keine Anhaltspunkte, weshalb dies nicht erlaubt sein sollte oder abweichend vom Erholungsurlaub geregelt sein sollte. Um welche Art von Sonderurlaub handelt es sich? Werden Bezüge weiter gezahlt?
Moderator informieren
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