Autor Thema: Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit  (Read 752 times)

Streber22

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Darf man eine genehmigte Nebentätigkeit während eines gewährten Sonderurlaubs bedenkenlos ausüben (natürlich unter Einhaltung der 1/5 Regelung)? Ich bin hierzu weder im BBG noch in der BNV fündig geworden. Vll. kennt sich jemand aus?

Asperatus

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Antw:Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
« Antwort #1 am: 05.03.2024 20:42 »
Ich sehe keine Anhaltspunkte, weshalb dies nicht erlaubt sein sollte oder abweichend vom Erholungsurlaub geregelt sein sollte. Um welche Art von Sonderurlaub handelt es sich? Werden Bezüge weiter gezahlt?