Autor Thema: Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten  (Read 1487 times)

VielUnterwegs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Hallo zusammen,

im Zuge meiner Anforderung einer Stellenbeschreibung zu meinem Arbeitsplatz (EDV/Digitalisierung), die ich bis heute nicht erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass selbst in meinem Arbeitsvertrag nicht ein Wort zu meiner Tätigkeit oder wenigstens eine Berufsbezeichnung vorhanden ist. Es gibt also weder eine geprüfte Stellenbeschreibung noch einen Arbeitsvertrag, der meine Tätigkeiten irgendwie vorgibt. Ist das normal, bzw. was kann ich tun, damit ich weiß, was meine vertraglichen Aufgaben sind?

Öffdler

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 06.03.2024 09:44 »
wie ist denn der AG seiner Pflicht nach § 2 NachG nachgekommen?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 06.03.2024 09:48 »
Hallo zusammen,

im Zuge meiner Anforderung einer Stellenbeschreibung zu meinem Arbeitsplatz (EDV/Digitalisierung), die ich bis heute nicht erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass selbst in meinem Arbeitsvertrag nicht ein Wort zu meiner Tätigkeit oder wenigstens eine Berufsbezeichnung vorhanden ist. Es gibt also weder eine geprüfte Stellenbeschreibung noch einen Arbeitsvertrag, der meine Tätigkeiten irgendwie vorgibt. Ist das normal, bzw. was kann ich tun, damit ich weiß, was meine vertraglichen Aufgaben sind?
Am besten sich selbst was aussuchen, der PA Stelle schreiben, dass du davon ausgehst, dass dies dein Tätigkeiten sind, da dir bisher noch nichts im Sinne vom NachG übermittelt wure.
Oder den Vorgesetzten sagen, dass du jetzt dich hier hinsetzt und darauf wartest, dass dir schriftlich mitgeteilt wird, was deine Aufgaben sind.

VielUnterwegs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 06.03.2024 10:48 »
wie ist denn der AG seiner Pflicht nach § 2 NachG nachgekommen?

So wie es ausschaut, überhaupt nicht. 

§ 2 NachG sagt ja unter Punkt 5: "In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit"

Dieser Punkt fehlt bei mir komplett! Ich habe ja schon Mitte letztes Jahr um eine passende Stellenbeschreibung zwecks Eingruppierung gebeten - bis heute NULL passiert.

heike2106

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 06.03.2024 11:05 »
Das die Stelle im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird, ist normal.

Ich habe auch einen unbefristeten AV mit der Stadt, in dem meine Arbeitszeit und meiner Eingruppierung festgelegt ist. Auf welcher Stelle ich sitze ist im AV egal. Man hat auch keinen Anspruch auf diese.

Normalerweise müsste es aber eine Stellenbeschreibung geben.

VielUnterwegs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 06.03.2024 11:46 »
...Normalerweise müsste es aber eine Stellenbeschreibung geben.

Auch diese gibt es nicht, habe ich aber schon ewig angefordert. Somit sitze ich - und mein AG- völlig auf dem "trockenen"!

Könnte mein AG jetzt einfach eine zusammenschreiben und mir zur Unterschrift vorlegen oder müsste diese dann erst extern geprüft werden zwecks Eingruppierung?

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,557
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 06.03.2024 12:50 »
Sofern sich der AG befähigt sieht, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, darf er das durchaus alleine machen.

Dass dein AG auf dem Trockenenen sitzt, halte ich für übertrieben. Schließlich hat der die Organisationshoheit über seinen Laden und hat dich gewiss nicht ohne Grund eingestellt. Also müsste er sich auch schon einmal über Aufgaben Gedanken gemacht haben. Da ist sein "ich weiß von nix" sehr, sehr mau.

Woher weißt du denn bisher, wie du die vereinbarte Arbeitszeit füllen sollst?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 06.03.2024 12:59 »
Könnte mein AG jetzt einfach eine zusammenschreiben und mir zur Unterschrift vorlegen oder müsste diese dann erst extern geprüft werden zwecks Eingruppierung?
Ja, der AG sollte wisse wofür er dich eingestellt hat. Wenn er das nicht weiß, dann bist du im Paradies und kannst den ganzen Tag Löcher in die Luft starren und dafür Geld bekommen.

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 06.03.2024 13:09 »
Könnte mein AG jetzt einfach eine zusammenschreiben und mir zur Unterschrift vorlegen oder müsste diese dann erst extern geprüft werden zwecks Eingruppierung?
Ja, der AG sollte wisse wofür er dich eingestellt hat. Wenn er das nicht weiß, dann bist du im Paradies und kannst den ganzen Tag Löcher in die Luft starren und dafür Geld bekommen.
Das wird auf Dauer langweilig. Ich hoffe für ihn, dass zumindest eine teilweise Nutzung der Dienstgeräte für private Zwecke erlaubt ist, damit er zumindest Nachrichten lesen oder im öD-Forum unterwegs sein kann.

VielUnterwegs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #9 am: 06.03.2024 14:52 »
Woher weißt du denn bisher, wie du die vereinbarte Arbeitszeit füllen sollst?

Gute Frage - ich wurde eingestellt um den Laden zu digitalisieren, um mich um alles zu kümmern, was irgendwie mit EDV zu tun hat. Aber das wurde nirgends schriftlich festgehalten. Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber, es gibt keine Stellenbeschreibung und meine Eingruppierung wurde beim Vorstellungsgespräch vereinbart, zusammen mit den Vertretern des Gemeinderats und des Personalrats. Nun suche ich mir seit ich dort arbeite selbstständig die Baustellen raus oder bekomme Aufgaben teils vom Vorgesetzten direkt, der selbst keine Ahnung von EDV hat. Keine Frage, mir gefällt es dort, aber so ganz ohne schriftliche "Leitplanken" was ich dort zu tun habe, warum ich diese und nicht eine andere Eingruppierung habe, wäre schon nicht schlecht, oder?!


Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #10 am: 06.03.2024 15:08 »
OK, dann ist das eher eine politisch gewollte Stelle? Gibt es durchaus öfters. Digitalisierungsbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, tlw. auch Datenschutzbeauftragte, Klimaschutz- oder noch moderner Klimaanpassungsmanager... Da werden Stellen geschaffen, ohne konkret zu wissen was die genau alles bearbeiten sollen, um zu zeigen wie wichtig dem entscheidenden Gremium das Thema an sich ist. Die Aufsichtsbehörden haben dann auch weniger ein Problem damit, wenn bei solchen "Themenstellen" im Stellenplan keine detailierte Aufgabennennung möglich ist, oder die Eingruppierung gewürfelt ist.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #11 am: 06.03.2024 15:19 »
Woher weißt du denn bisher, wie du die vereinbarte Arbeitszeit füllen sollst?

Gute Frage - ich wurde eingestellt um den Laden zu digitalisieren, um mich um alles zu kümmern, was irgendwie mit EDV zu tun hat. Aber das wurde nirgends schriftlich festgehalten. Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber, es gibt keine Stellenbeschreibung und meine Eingruppierung wurde beim Vorstellungsgespräch vereinbart, zusammen mit den Vertretern des Gemeinderats und des Personalrats. Nun suche ich mir seit ich dort arbeite selbstständig die Baustellen raus oder bekomme Aufgaben teils vom Vorgesetzten direkt, der selbst keine Ahnung von EDV hat. Keine Frage, mir gefällt es dort, aber so ganz ohne schriftliche "Leitplanken" was ich dort zu tun habe, warum ich diese und nicht eine andere Eingruppierung habe, wäre schon nicht schlecht, oder?!
Nö, falsche Einstellung mEn.

Du hast doch einen Traumjob, wo du machen kannst was du willst, weil nirgends steht was du nicht machen darfst.
Bleibt nur die Frage, ob dir dafür das Entgelt auch passt.
Wenn ja, was willst du mit einer Leitplanke? Die engt doch nur ein.

Wenn du mehr Geld willst, dann gehe zu deinem Vorgesetzten/Gemeinderat und erkläre denen, dass du mehr Geld für die Arbeit haben möchtest.
Wenn sie deine EG ausgewürfelt haben ohne zu wissen wie du tariflich eingruppiert bist, dann müssen sie halt nochmal würfeln. Ist doch prima.

btw: Wenn es eine Stelle ist, bei der du langfristige strategische IT Planung machst, dann ist dieser Teil EG13.
Wenn du Rechner kaufen und einrichten sollst EG8.
Wenn du externe beauftragte Firmen beaufsichtigst und anweist EG11

VielUnterwegs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #12 am: 07.03.2024 15:01 »
Wenn du mehr Geld willst, dann gehe zu deinem Vorgesetzten/Gemeinderat und erkläre denen, dass du mehr Geld für die Arbeit haben möchtest.
Wenn sie deine EG ausgewürfelt haben ohne zu wissen wie du tariflich eingruppiert bist, dann müssen sie halt nochmal würfeln. Ist doch prima.

Eine E9a ist für jemand, der wirklich alles macht in der Gemeinde schon etwas mager finde ich - zumal im Umland alle mindestens eine E10 haben mit teils kleineren Aufgabengebieten und zusätzlich Hilfe via Systemhäuser.

Beim Vorgesetzten war ich, warte ich schon ein halbes Jahr trotz mehrfacher Nachfragen auf Antwort. Der müsste erst noch eine Stellenbeschreibung erstellen und einschicken zwecks Eingruppierung. Wie kann man da den Gemeinderat mit einbinden?

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,174
Antw:Arbeitsvertrag - ohne eine Angabe zu Tätigkeiten
« Antwort #13 am: 07.03.2024 15:13 »
Wenn du mehr Geld willst, dann gehe zu deinem Vorgesetzten/Gemeinderat und erkläre denen, dass du mehr Geld für die Arbeit haben möchtest.
Wenn sie deine EG ausgewürfelt haben ohne zu wissen wie du tariflich eingruppiert bist, dann müssen sie halt nochmal würfeln. Ist doch prima.

Eine E9a ist für jemand, der wirklich alles macht in der Gemeinde schon etwas mager finde ich - zumal im Umland alle mindestens eine E10 haben mit teils kleineren Aufgabengebieten und zusätzlich Hilfe via Systemhäuser.

Beim Vorgesetzten war ich, warte ich schon ein halbes Jahr trotz mehrfacher Nachfragen auf Antwort. Der müsste erst noch eine Stellenbeschreibung erstellen und einschicken zwecks Eingruppierung. Wie kann man da den Gemeinderat mit einbinden?
Du musst die Ratsmitglieder durch kleine Gefälligkeiten im, auch privaten, IT-Bereich (ist doch alles Neuland für die Herrschaften...) zu deinen besten Freunden machen.
Dann genügt ein kleiner Hinweis und die machen ganz von selber Druck, damit Kumpel VielUnterwegs zügig durch die Entgeltgruppen geschoben wird...  8)