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[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
Lotussternchen:
Hallo zusammen,
mein Fall ist etwas kompliziert, aber ich versuche mich kurz zu fassen. Ich war von 2010 bis 2013 Beamtin auf Widerruf im gehobenen Dienst, bei der ich trotz Vorerkrankung (Kyphose 70 Grad) mit 40 % Aufschlag in eine PKV gekommen bin. Die Möglichkeit eines Anwartschaftsrecht kannte ich damals überhaupt nicht und habe jetzt erst davon erfahren. Die Öffnungsaktion gab es damals für Beamte auf Widerruf nicht. Ich habe dann neu studiert, da ich nicht übernommen worden bin und ohne Berufserfahrung überall anders abgelehnt worden bin. Nun werde ich demnächst erneut verbeamtet auf Probe im höheren Dienst und für mich ist es nach wie vor schwierig in eine PKV reinzukommen.
Ich hatte mir die Voraussetzungen angeschaut und mir mutet das Merkmal "zweite Verbeamtung" seltsam an, weil dies nicht in den Bedingungen zur Öffnungsaktion drin steht, sondern nur, dass ein Antrag nach sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden muss, was mir damals einfach unmöglich war, da erst ab 2019 diese für Beamte auf Widerruf galt.
Hättet ihr vielleicht Tipps für mich? Vielleicht war jemand schon in einer ähnlichen Situation gewesen und kennt eine Lösung? Ich weiß, dass ich mit Anfang 20 naiv war und uninformiert, aber das kann ich nunmal nicht mehr ändern. Ich freue mich auf eure Vorschläge.
Gewerbler:
Ich befürchte fast, dass das tatsächlich ein Problem für dich werden könnte.
Auf der Seite www.beamte-in-der-pkv.de steht jedenfalls "Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor auf Widerruf verbeamtet und währenddessen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren.", was bei dir ja nicht der Fall war.
In der Broschüre (https://www.beamte-in-der-pkv.de/kann-ich-mich-auch-mit-vorerkrankungen-oder-einer-behinderung-privat-versichern/downloads/broschuere-oeffnungsaktion.pdf) ist aber noch zu finden: "Die Notwendigkeit, sich erneut privat zu versichern, war
bei Beendigung des ursprünglichen Vertrags nicht vorhersehbar und deshalb der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung unterblieben. Dies gilt beispielsweise bei
Personen, die als Kinder über die Eltern privatversichert
waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden." --> ob man das für dich anwenden kann ist wohl fraglich.
Ich würde dringend dazu raten, einen Makler/Vermittler zu kontaktieren und den Fall mit einem Profi zu besprechen. Keine Ahnung, ob man hier Werbung machen darf, aber vermutlich findest du über Google entsprechende Anlaufstellen. Sonst gerne auch per PN - wobei meine Empfehlung vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss.
Wenn du ohnehin Hilfe in Anspruch nimmst, spricht aber ja auch nichts dagegen, erstmal mittels anonymer Risikovoranfragen rauszufinden, ob du nicht doch regulär in einen Tarif kommen kannst, was wohl erstmal die bessere Alternative sein dürfte.
Und wenn alle Stricke reißen, bleibt wohl nur die freiwillige GKV, evtl. dann mit pauschaler Beihilfe, falls das bei deinem Dienstherrn möglich wäre.
clarion:
Ich würde doch betonen, dass Dir noch niemand Angebot der Öffnungsaktion gemacht wurde. Wenn man die Broschüre der PKVen liest, ist da klar die Intention erkennbar, dass die Öffnungsaktion nur einmal angeboten wird, und das war ja nicht der Fall.
bbdhs:
Um welches Land geht es denn? Vielleicht ist in deinem Fall auch die pauschale Beihilfe eine Option?
Kingrakadabra:
--- Zitat von: clarion am 06.03.2024 21:25 ---Ich würde doch betonen, dass Dir noch niemand Angebot der Öffnungsaktion gemacht wurde. Wenn man die Broschüre der PKVen liest, ist da klar die Intention erkennbar, dass die Öffnungsaktion nur einmal angeboten wird, und das war ja nicht der Fall.
--- End quote ---
Das Angebot wurde doch bei der ersten Verbeamtung gemacht? Das Angebot wurde angenommen und der Versicherungsvertrag kam zustande. Oder irre ich mich??
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