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[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung

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Lotussternchen:
Also eine anonyme Risikovoranfrage habe ich natürlich schon gestartet, die negativ ausgefallen ist. Ich versuche es derzeit noch bei Versicherungen, die nicht in diesem Rahmen abgefragt werden können. Leider gibt es in Bayern keine pauschale Beihilfe. Ich würde mir gerne den Stress ersparen und einfach gesetzlich versichert bleiben, wenn das nicht so teuer wäre. Da würde selbst ein Risikozuschlag von 100 % sich noch finanziell lohnen.

Ich habe die Öffnungsaktion nie in Anspruch nehmen können, da diese 2010 nicht für Beamte auf Widerruf galt. Ich bin damals so mit einem hohem Risikozuschlag reingekommen, wobei ich zu dem Zeitpunkt noch 19 war und jetzt 14 Jahre später eben älter bin und meine Vorerkrankung geblieben ist. Nun hat mich schon eine Krankenversicherung im Rahmen der Öffnungsaktion abgelehnt. Dabei war es egal, dass ich schonmal privat versichert war, da sich meine Lebensumstände geändert haben und mit meinem Studiengang auch gut in der Privatwirtschaft arbeiten kann. Die erneute Verbeamtung war definitiv nicht absehbar. Das einzige Problem war, dass ich bereits verbeamtet war und nach deren Auffassung hätte ich ein Anwartschaftsrecht machen müssen. Dass ich die Öffnungsaktion nie in Anspruch nehmen konnte und nicht habe, war für die kein Argument.

clarion:
Da würde ich mich an den Ombudsmann der PKVen wenden.

Ich war im Referendariat freiwillig gesetzlich versichert, weil man mir vor dem Referendariat die PKV ein Angebot gemacht hat, bei dem man meine  Behinderung ausschließen wollte, das war ein ganz, ganz schlechter Witz. Damals galt die Öffnungsaktion nicht für  Beamte auf Widerruf. Nach dem Referendariat war ich zunächst pflichtversichert. Ich konnte aber bei der erneuten Verbeamtung die Öffnungsaktion problemlos in Anspruch nehmen.

Poincare:

--- Zitat von: clarion am 07.03.2024 21:07 ---Da würde ich mich an den Ombudsmann der PKVen wenden.

Ich war im Referendariat freiwillig gesetzlich versichert, weil man mir vor dem Referendariat die PKV ein Angebot gemacht hat, bei dem man meine  Behinderung ausschließen wollte, das war ein ganz, ganz schlechter Witz. Damals galt die Öffnungsaktion nicht für  Beamte auf Widerruf. Nach dem Referendariat war ich zunächst pflichtversichert. Ich konnte aber bei der erneuten Verbeamtung die Öffnungsaktion problemlos in Anspruch nehmen.

--- End quote ---

Der Unterschied wäre ja, das OP eben nicht gesetzlich versichert war in seiner Beamte auf Widerruf-Zeit. Wenn jetzt darüber hinaus auch schon ein Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion gestellt wurde, hat sich das Thema formell doch ohnehin erledigt.

Es steht ja auch "bei erstmaliger Verbeamtung" und es sind Ausnahmen gelistet. Wenn es keine erstmalige Verbeamtung ist, und auch die Ausnahmen nicht zutreffen, dann bleibt vermutlich nur der Weg in die freiwillige GKV und die Hoffnung, dass Bayern irgendwann auch anteilig übernimmt.

Oder eben überall Anfragen und sehen, zu welchen Bedingungen eine Aufnahme möglich ist ohne Öffnungsaktion.

Muenchner82:
Wurde die Debeka schon angefragt?

Lotussternchen:
Die Debeka habe ich jetzt auch angefragt, weil es vermutlich am Einfachsten ist, dort reinzukommen, obwohl der Versicherungsvertreter auch nicht so ganz begeistert war von meiner Vorerkrankung, was natürlich verständlich ist.

Klar, es ist verständlich, dass ich schonmal verbeamtet war, wobei diese zwei Verbeamtungen (gehobener und höherer Dienst) in keinem Zusammenhang zueinander stehen und zwei unterschiedliche Ausbildungen zu Grunde liegen. Ich kann verstehen, dass ein Beamter auf Widerruf, der sich privat versichert, nicht eine erneute Möglichkeit erhalten soll, wenn dieser im Anschluss Beamter auf Probe wird, aber bei mir liegt ein komplett neues Studium dazwischen. Da kann ich wohl nur darauf hoffen, dass in Bayern auch bald die pauschale Beihilfe eingeführt wird.

Vielen Dank für eure Kommentare! Falls ich es doch noch schaffen sollte, gebe ich euch Bescheid. Es könnte anderen vielleicht weiterhelfen.

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