Autor Thema: TV EntgO-L - Lehrkräfte in Bayern  (Read 679 times)

Peppiklaus

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TV EntgO-L - Lehrkräfte in Bayern
« am: 06.03.2024 14:36 »
Hallo,
im Bereich der Grund- und Mittelschullehrkräfte erfolgt in Bayern eine sukzessive Anhebung der Vergütung von A12 nach A13. Siehe: https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2023/15/gvbl-2023-15.pdf
Diese beginnt zum 01.01.2024 mit einer jährlich aufwachende monatliche Zulage von 80 €. Zum 31.08.2028 endet diese Übergangszeit. Dann erfolgt die Vergütung nach A 13.
Für angestellte Lehrkräfte gilt die TV EntgO-L. Dort ist geregelt, welche A-Stufe welcher Entgeltgruppe zugeordnet ist. Nun stellt sich die Frage, ob die angestellten Lehrkräfte diese Zulage ebenfalls erhalten.
A 12 entspricht EG 11. Zulage? Ich kann keine Änderungdes TV EntgO-L dazu finden, die letzte stammt aus dem Jahr 2019.
Kennt jemand eine neue Rechtslage oder eine Antwort bzgl. der Zulage?



Wabi Sabi

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Antw:TV EntgO-L - Lehrkräfte in Bayern
« Antwort #1 am: 06.03.2024 18:02 »
Es könnte sich hier ggf. um eine tarifliche "Entgeltgruppenzulage" handeln, siehe Abschnitt 1 Absatz 4 Satz 1 der Entgeltordnung Lehrkräfte:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/Entgeltordnung_Lehrkr%C3%A4fte/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf

"Die Lehrkraft erhält eine Entgeltgruppenzulage, wenn sie - stünde sie im Beamtenverhältnis - nach dem beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsrecht in ihrer Besoldungsgruppe Anspruch auf eine Zulage hätte."
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Peppiklaus

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Antw:TV EntgO-L - Lehrkräfte in Bayern
« Antwort #2 am: 06.03.2024 20:00 »
 Danke! Ein sehr guter Hinweis. Das ist wohl die richtige Bezugnahme dazu!  :)

tarifbeschäftigterlehrer

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Antw:TV EntgO-L - Lehrkräfte in Bayern
« Antwort #3 am: 06.03.2024 22:37 »
In der Bezügemitteilung sind bei mir die 80€ als Übergangszulage A12/E11 vermerkt :)

Wird bei den angestellten Lehrkräften also ebenfalls berücksichtigt.