Autor Thema: Kündigung vorgezogen, Arbeitszeugnis vs. Zwischenzeugnis für Gehaltsbestimmung?  (Read 823 times)

tschenneck

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Hallo zusammen, folgende Situation:
- Als Softwareentwickler im IT-Systemhaus der BA beworben und Zusage erhalten
- Im Prozess ist vorgesehen, dass das genaue Gehalt mit einem Zwischenzeugnis bestimmt wird und nochmal durch den Personalrat muss
- Bei meinem aktuellen Arbeitgeber werde ich per Aufhebungsvertrag zum 31.03. aussteigen, letzter Arbeitstag dabei der 15.03., Rest ist Urlaub bzw. erlassen
- Ich bekomme an besagtem 15.03. mein Abschluss-Arbeitszeugnis statt einem Zwischenzeugnis
- Voraussichtlicher Start der bei der BA machbar ist zwischen Mitte April und 1. Mai

Im Vorstellungsgespräch wurde angesprochen, dass ich mit der Kündigung noch warten soll, bis der neue Vertrag vorliegt, damit ich Sicherheit habe und keine Übergangsphase ohne Einkommen bzw. mit ALG1. Ich möchte aber aus persönlichen Gründen bereits zum 01.04. aussteigen und die Zeit bis zum Start anderweitig nutzen. Am Geld scheitert es auch nicht, dafür habe ich vorgesorgt.

Wenn ich jetzt ein Abschlusszeugnis schicke, ist ja quasi klar, dass ich mich nicht an den Rat gehalten habe, mit der Kündigung abzuwarten. Könnte das den Beteiligten sauer aufstoßen? Soll ich hier mit offenen Karten spielen und die Situation direkt ansprechen und erklären? Und macht es für die Gehaltsbestimmung und den Personalrat einen Unterschied, ob es sich um ein Zwischen- oder Abschlusszeugnis handelt?

MoinMoin

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Wie die Beteiligten darauf reagieren kann dir keiner der unbeteiligten sagen.
Uns wäre es schnuppe.
Technisch macht es keinen Unterschied, ob es Zwischen- oder Abschlusszeugnis ist.

Wir würden dich mit einer EG8 zum 1.4. einstellen und danach schauen, wie du eingruppiert bist.

Doofe Frage? Warum lässt man sich darauf ein, dass man nicht weiß, wie der AG einen bezahlen will?
Also welche EG er für die Tätigkeiten als korrekt ansieht und welche Stufe er dir gewillt ist zugeben?
Mit so einem Verhalten bekommst du maximal die Stufe 3, da förderliche Zeiten nicht anerkannt werden können.

ich1974

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Falls Du eine schriftlich Einstellungszusage hast sollte das kein Problem darstelle.
Falls noch keine Eistellungszusage vorhanden ist kann es natürlich sein, dass jemand anderes die Stelle bekommt, evtl. kommt der Rat mit der Kündigung zu warten daher.