Hallo ins Forum,
ich habe eine Frage zum Thema "Einstellung" versus "Versetzung" bei Dienststellenwechsel innerhalb TV-L und hoffe hier vielleicht Hinweise zu bekommen, wie ich für mich am besten vorgehen kann. Bisher habe ich nie ganz passende Infos gefunden.
Die Ausgangslage: aktuelle Tätigkeit an einer staatlichen Hochschule unbefristet in E12/3 (plus Garantiebetrag), Teilzeit (50%), seit fast 12 Jahren (mehrfach höhergruppiert).
Nun liegt mir das mündliche Angebot einer anderen staatlichen Hochschule im selben Bundesland vor, weil ich mich dort auf eine befristete E13 Stelle (in TZ 75%) beworben habe.
Lassen wir meine Beweggründe für die Bewerbung auf eine befristete Stelle mal außeracht. Ich habe angenommen, dass es sich hierbei um eine arbeitnehmerveranlasste Versetzung mit Höhergruppierung handelt.
Die neue Hochschule sieht das anders. Sie sehen es als eine Einstellung, da ein neuer Vertrag wegen der neuen Entgeltgruppe erstellt werden müsse. Dem folge die Stufenfestsetzung. Die Einschlägigkeit soll vom potentiell neuen Vorgesetzten begründet werden und mindestens die Stufe 3 sein, damit für mich keine Einkommensverluste entstehen.
Eigenlich wäre das Resultat also gleich, aber ich habe dennoch Bedenken, dass es für mich Nachteile gäbe. Zudem müsste ich einen Aufhebungsvertrag mit der derzeitigen Hochschule machen, um nicht eine fünfmonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende zu haben.
Bis jetzt hatte ich noch keinen direkten Kontakt zur Personalabteilung der neuen Hochschule nur zum potentiellen Vorgesetzten. Über eine Probezeit wurde nicht gesprochen. Die würde ich sehr gerne umgehen, was bei einer Versetzung meines Wissens der Fall wäre. Was mit Urlaub und Stunden etc passiert, haben wir auch noch nicht besprochen.
Wie seht Ihr den Fall? Danke!