Autor Thema: Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L  (Read 826 times)

caroluck

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Hallo ins Forum,

ich habe eine Frage zum Thema "Einstellung" versus "Versetzung" bei Dienststellenwechsel innerhalb TV-L und hoffe hier vielleicht Hinweise zu bekommen, wie ich für mich am besten vorgehen kann. Bisher habe ich nie ganz passende Infos gefunden.

Die Ausgangslage: aktuelle Tätigkeit an einer staatlichen Hochschule unbefristet in E12/3 (plus Garantiebetrag), Teilzeit (50%), seit fast 12 Jahren (mehrfach höhergruppiert).
Nun liegt mir das mündliche Angebot einer anderen staatlichen Hochschule im selben Bundesland vor, weil ich mich dort auf eine befristete E13 Stelle (in TZ 75%) beworben habe.

Lassen wir meine Beweggründe für die Bewerbung auf eine befristete Stelle mal außeracht. Ich habe angenommen, dass es sich hierbei um eine arbeitnehmerveranlasste Versetzung mit Höhergruppierung handelt.
Die neue Hochschule sieht das anders. Sie sehen es als eine Einstellung, da ein neuer Vertrag wegen der neuen Entgeltgruppe erstellt werden müsse. Dem folge die Stufenfestsetzung. Die Einschlägigkeit soll vom potentiell neuen Vorgesetzten begründet werden und mindestens die Stufe 3 sein, damit für mich keine Einkommensverluste entstehen.

Eigenlich wäre das Resultat also gleich, aber ich habe dennoch Bedenken, dass es für mich Nachteile gäbe. Zudem müsste ich einen Aufhebungsvertrag mit der derzeitigen Hochschule machen, um nicht eine fünfmonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende zu haben.

Bis jetzt hatte ich noch keinen direkten Kontakt zur Personalabteilung der neuen Hochschule nur zum potentiellen Vorgesetzten. Über eine Probezeit wurde nicht gesprochen. Die würde ich sehr gerne umgehen, was bei einer Versetzung meines Wissens der Fall wäre. Was mit Urlaub und Stunden etc passiert, haben wir auch noch nicht besprochen.

Wie seht Ihr den Fall? Danke!

MoinMoin

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #1 am: 06.03.2024 18:47 »
Damit es ein neuer AV bei dem gleichem AG wird, muss Urlaub etc, beim altem AV komplett abgegolten sein.

Probezeit kann dir egal sein, das KSchG gilt für dich, also dein "neuer"/alter AG kann dich in der Probezeit nicht grundlos kündigen, das kapieren viel nicht, hatten grade bei uns so einen Fall.

Deine Stufe würde ich im AV fixieren lassen, denn einen Anspruch bei Neueinstellung auf die Stufe 3 halte ich für zweifelhaft.
Bei einer Höhergruppierung würdest du den Garantiebetrag bekommen, also rund 40€ mehr monatlich.

Thomber

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #2 am: 07.03.2024 08:35 »
Gemäß Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1 TV-L wäre hier eine Versetzung (aber vom Arbeitgeber veranlasst), der richtige Weg. Wenn beide Hochschulen also zu einem AG gehören, kann der AG Dich von Schule A nach Schule B versetzen. (Im Zweifelsfall hätten die Schulleitungen/Dienststellenleitungen da kein Mitspracherecht.)

Die Begründung für die Neueinstellung halte ich für Quatsch, denn kein Angestellter ist zu entlassen und neu einzustellen, wenn er-sie-es höhergruppiert wird. Arbeitsverträge werden abgeändert/ergänzt aber nicht komplett neu gefertigt.

--> Ich weise Herrn Müller heute höherwertige Tätigkeiten zu. Er verlangt eine Neubewertung und bekommt dann ggf. einen neuen AV...  ?    Mich wundert ja schon Vieles nicht mehr, aber das wäre mir neu.


troubleshooting

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #3 am: 07.03.2024 09:11 »
Also, mir wurde damals von der neuen Dienststelle die Wahl gelassen, ob ich bei der alten (beide Land, aber darunter komplett verschieden) kündigen und bei der neuen neu anfangen möchte oder Versetzung.

Hatte mich extra für Versetzung mit vorheriger Abordnung mit Ziel der Versetzung (Ja, das gibt es auch für Angestellte) als Ersatz für Probezeit entschieden.

Buero 72

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #4 am: 07.03.2024 11:09 »
Das ist definitiv eine Versetzung mit Änderungsvertrag. War bei mir auch so von einem nachgeordneten Bereich in eine ganz andere Landesbehörde mit komplett anderen Aufgaben. AG vertreten durch XY ist eben immer noch derselbe AG, nur ein anderer Vertreter. Änderungsvertrag mit der neuen Eingruppierung, Laufzeit beginnt neu, ansonsten Höhergruppierung nach Matrix.
Was allerdings mit der Befristung passiert, das weiß ich nicht. Das könnte natürlich damit zusammenhängen...

McOldie

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #5 am: 07.03.2024 12:56 »
Bei der Versetzung ist hier m.E. zwangsläufig ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen, mit veränderter Eingruppierung und Umwandlung von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag. Dann wäre dein unbefristeter Vertrag weg, es sei denn die alte Dienststelle sichert dir eine Rückkehr zu alten Konditionen zu.
Also gut überlegen, was man macht.

Thomber

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #6 am: 07.03.2024 15:20 »
Zitat
Bei der Versetzung ist hier m.E. zwangsläufig ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen

Neuer Arbeitsvertrag widerspricht auf den ersten Blick dem Gedanken einer Versetzung.
Beförderungen und Arbeitszeitveränderungen sind alles keine Anlässe für einen neuen Vertrag.

McOldie

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #7 am: 07.03.2024 15:27 »
Aber wenn ein unbefristeter Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird, ist zumindest ein Änderungsvertrag zu schließen.

MoinMoin

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #8 am: 07.03.2024 16:18 »
Bei der Versetzung ist hier m.E. zwangsläufig ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen, mit veränderter Eingruppierung und Umwandlung von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag. Dann wäre dein unbefristeter Vertrag weg, es sei denn die alte Dienststelle sichert dir eine Rückkehr zu alten Konditionen zu.
Also gut überlegen, was man macht.
Wieso sollte man bei einer Versetzung zwangsläufig kündigen müssen?
m.E. geht das immer auch mit einem Änderungsvertrag, dazu muss man nicht kündigen.

Faunus

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Antw:Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L
« Antwort #9 am: 07.03.2024 16:44 »
Ist es eine Versetzung bleibt der Urlaubsanspruch und alles drum herum erhalten. Wird bei der Versetzung "höhergruppiert", dann ist das ein Änderungsvertrag, der bei einer Höhergruppierung durch den aktuellen/alten Arbeitgebervertreter genauso angefallen wäre.
Das Problem liegt, denke ich, im Wechsel von unbefristet auf befristet. Ich kann nur vermuten, dass deswegen ein Neuvertrag erfolgen soll und damit auch keine Möglichkeit Urlaubstage mitzunehmen.