Autor Thema: Eingruppierung TV-V  (Read 1169 times)

gast321

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Eingruppierung TV-V
« am: 06.03.2024 17:51 »
Guten Abend.

Ich habe ein Jobangebot für die Entgeltgruppe 11 bekommen. Hierbei wurde mir bei 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung ein Angebot für die Stufe 2 gemacht, wobei ich von der Stufe 3 ausgegangen bin. Die Begründung hierfür: Wäre ich Berufsanfänger und hätte mich auf die selbe Stelle beworben (ausgeschrieben als Entgeltgruppe 11), wäre ich erstmal in die Stufe 9-1 eingruppiert worden, bevor ich dann nach 2 Jahren in die Stufe 11-1 aufgestiegen wäre um dann weitere 2 Jahre später in die Stufe 11-2 aufzusteigen. Somit braucht man 4 Jahre Berufserfahrung um in Stufe 11-2 zu landen. Das soll so auch im Tarifvertrag stehen, wobei ich die Passage hierfür nicht finden kann. Ich wollte hier erstmal nachfragen, ob dem wirklich so ist, bevor ich in eine Diskussion gehe.

Eine weitere Frage: Kann man sich einzelne Jahre anrechnen lassen? Z.B. das Szenario: Man hat 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung und wird daher in die Stufe 9-1 eingestuft, wird einem das eine Jahr angerechnet sodass man schon nach 1 Jahr in Stufe 9-2 aufsteigen kann?

Vielen Dank für Antworten und Liebe Grüße

Stevie

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #1 am: 07.03.2024 09:18 »
Zu der Unterscheidung 9 und 11 mit der Begründung kann ich leider nichts sagen.
Aber du würdest nach 2 Jahren in 9.1 nach 9.2 kommen und bei einer Höhergruppierung (am gleichen Tag) in 11.2 da es im TV-V die Stufengleiche Höhergruppierung gibt.

Cico1901

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #2 am: 07.03.2024 11:05 »
Wenn man die gleichen Tätigkeiten ausübt, wieso soll man dann von EG9 nach 2 Jahren in die EG11 aufsteigen?

Wenn es für dich ein Jobangebot ist, kann man da in Sachen Stufen häufig schon ein bißchen verhandeln, was so anerkannt wird.

Was vielleicht auch noch ein Grund sein könnte, warum man dir die EG11/3 nicht anbietet: Es gibt andere Kollegen, die vielleicht über Umwege den gleichen Job machen und ggf. in EG11/2 oder 11/3 stecken, so dass man dich als "Neuling" lieber etwas zurückversetzt einstufen möchte. Aber das ist natürlich Spekulation.

Rene

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #3 am: 07.03.2024 15:05 »
Moin.
Steht in §5 (2) Satz 3.
Dieser Einzeiler lässt dem AG so ziemlich alle Spielräume.
Meine Vermutung ist, dass von deinen 5 Jahren Berufserfahrung lediglich ein kleiner Teil "1:1" auf die zu besetzende Stelle anzuwenden ist. Und nur diese kann der AG zur Stufenbestimmung genutzt werden.

Maggus

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #4 am: 07.03.2024 15:35 »
Einschlägige Berufserfahrung muss sich auf die auszuübende Tätigkeit (hier EG 11) beziehen und sind i.d.R. nicht oder nur teilweise vorhandenen, wenn der Mitarbeiter bisher Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe ausgeübt hat.

Da der AG nun eine Einstellung zunächst nach EG 9 vorschlägt, lässt vermuten, dass die bisherige Eingruppierung nicht höher war und damit keine einschlägige Berufserfahrung für EG 11 vorliegt.
Dann wäre die Stufe 1 der EG 11 bei vollständiger Übertragung der Tätigkeiten korrekt.

Bei einer Einstellung mit EG 9 wiederum kann nicht die komplette Tätigkeit nach EG 11 übertragen werden, sondern nur Aufgaben, die einer EG 9 entsprechen.