Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?
Ordentliche, denn wer soll den die Sitzung leiten, wenn er nicht da ist und wie soll ein Vorsitzender gewählt werden, wenn er bei der konstituierenden Sitzung nicht dabei ist?
Und was hat eine Vorsitzender denn zu melden, wenn er fast nie stimmberechtigt ist.