Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen

Begonnen von Mogo987663, 06.03.2024 18:34

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Mogo987663

Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?

MoinMoin

Zitat von: Mogo987663 in 06.03.2024 18:34
Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?
Ordentliche, denn wer soll den die Sitzung leiten, wenn er nicht da ist und wie soll ein Vorsitzender gewählt werden, wenn er bei der konstituierenden Sitzung nicht dabei ist?
Und was hat eine Vorsitzender denn zu melden, wenn er fast nie stimmberechtigt ist.

Mogo987663

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich wollte wissen ob die ersatzmitglieder auch den Vorsitzenden wählen dürfen  oder ob das nur die ordentlichen dürfen.

clarion

Wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist,  darf ein Ersatzmitglied wählen.

TV-Ler

Zitat von: Mogo987663 in 06.03.2024 18:34
Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?
Der Personalrat besteht aus den gewählten Mitgliedern, Ersatzmitglieder sind gemäß 27 Abs. 2 NPersVG keine gewählten Mitglieder.

MoinMoin

Zitat von: clarion in 06.03.2024 21:19
Wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist,  darf ein Ersatzmitglied wählen.
aber nicht gewählt werden