Guten Morgen,
unsere Auffassung widerspricht zurzeit der technischen Umsetzung in unserem Abrechnungssystem und deswegen wollte ich hier einmal nachfragen
Wir haben eine Kollegin, die das erste mal in 2016 in Elternzeit war und seit diesem Zeitraum mehrere Kinder bekommen hat, so dass es immer wieder Elternzeit, Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschutz und wieder Elternzeit gab. Die Mitarbeiterin kehrt jetzt in den aktiven Dienst zurück.
Nach unserer Auffassung sind die einzelnen Elternzeiten (die immer untermonatlich geendet oder angefangen haben) Taggenau zu addieren und auf die Stufenlaufzeit zu addieren. Zum Beispiel wäre der reguläre Stufenaufstieg am 01.08.2019 gewesen. Da die Mitarbeitern jedoch insgesamt 2440 Tage (3 Zeiträume) in Elternzeit war, verschiebt sich der Stufenaufstieg auf den 06.04.206, zahlungswirksam ab 01.04.2026.
Unser Abrechnungssystem geht jetzt folgendweise hin:
1. Elternzeit 495 Fehltage, nächste Stufensteigerung 09.12.2020, zahlwirksam ab 01.12.2020.
2. Elternzeit 910 Tage, nächste Stufensteigerung 30.05.2023, zahlwirksam 01.05.2023.
Dabei zählt das System aber nicht ab dem 09.12.2020 weiter, sondern ab dem 01.12.2020. So dass paar Tage immer verloren gehen und nachher im System nicht der 01.04, sondern der 01.03. herauskommt.
Jetzt frage ich mich, welche Berechnungsweise korrekt ist. Theoretisch ist der 01.12.2020 in diesem Beispiel ja nur ein Datum, ab wann die Zahlung zu erfolgen hat und sollte ja mit der Berechnung nichts zu tun haben.
Ps.: Die Zahlen wurden etwas angepasst. Kann dadurch sein, dass das addieren nicht genau passt, sollte aber an den Beispiel nichts ändern. Wir sind im TVöD-V