Das ist deutschlandweit unterschiedlich geregelt, auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer, zumindest was die Arbeitgeberseite anbelangt.
Es beginnt bereits bei den Fortbildungskosten, die teilweise vollständig vom AG übernommen werden, während in anderen anderen Fällen Eigenanteile zu leisten sind.
Teilweise ist die Anmeldung nur über einen Arbeitgeber möglich, teilweise kann man sich selbst anmelden. Im letzteren Fall können die Kosten höher sein als bei einer Anmeldung über den Arbeitgeber.
Die Bindung an den Arbeitgeber nach Abschluss der Weiterbildung, die vor Beginn der Qualifizierung oftmals vereinbart wird, begründet sich durch den zusätzlichen Aufwand des Arbeitgebers. Bei den überwiegend anzutreffenden berufsbegleitenden Qualifizierungen stellt der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit frei und beteiligt sich häufig an den Kosten, teilweise werden auch Reisekosten und Kosten für Fachliteratur, Gesetzessammlungen und weitere Dinge übernommen. Schon durch die reine Freistellung unter Fortzahlung des regulären Entgelts dürfte eine anschließende Bindung an den AG gerechtfertigt sein, unabhängig davon, ob der Telnehmer alle sonstigen Kosten selbst trägt.
Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.