Umfrage

Kann man sich die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt selber finanzieren?

Ja
10 (90.9%)
Nein
1 (9.1%)

Stimmen insgesamt: 11

Autor Thema: Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt  (Read 2195 times)

Vani

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Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« am: 07.03.2024 16:54 »
Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Verwaltungsfachwirt. Im öffentlichen Dienst gibt es ja die Möglichkeit nach seiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten die Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen. Die Kosten werden im Normalfall von der Kommune bzw. vom Amt übernommen, in dem man beschäftigt ist. Dafür verpflichtet man sich 3 Jahre nach dem Abschluss der Weiterbildung bei dem Amt zu bleiben. Nun kenn ich das aus dem privaten Sektor, dass man sich den Fachwirt oft selbst finanzieren kann, ist das im öffentlichen Dienst auch so? Dann wäre man nicht verpflichtet bei der Kommune zu bleiben.
Außerdem würde es mich interessieren, ob man die Weiterbildung in Vollzeit machen kann und diese dafür nicht zwei Jahre dauert.
(Betrifft Bayern)
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Lg Vanessa

BAT

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #1 am: 07.03.2024 19:56 »
Finanzieren kann man das sicher selbst, meines Wissens sich aber nicht selbst anmelden.

Vani

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #2 am: 12.03.2024 12:56 »
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das heißt, es ist möglich die Kosten selbst zu übernehmen und ist dann nicht an seinen Arbeitgeber gebunden?
Und die Weiterbildung erfolgt ja dual. Also normale 39 h/Woche und 1-2 mal die Woche Verwaltungsschule.
Kann man die Weiterbildung auch in Vollzeit absolvieren? Sodass es keine zwei Jahre dauert?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lg

Sjuda

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #3 am: 12.03.2024 13:27 »
Das ist deutschlandweit unterschiedlich geregelt, auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer, zumindest was die Arbeitgeberseite anbelangt.

Es beginnt bereits bei den Fortbildungskosten, die teilweise vollständig vom AG übernommen werden, während in anderen anderen Fällen Eigenanteile zu leisten sind.

Teilweise ist die Anmeldung nur über einen Arbeitgeber möglich, teilweise kann man sich selbst anmelden. Im letzteren Fall können die Kosten höher sein als bei einer Anmeldung über den Arbeitgeber.

Die Bindung an den Arbeitgeber nach Abschluss der Weiterbildung, die vor Beginn der Qualifizierung oftmals vereinbart wird, begründet sich durch den zusätzlichen Aufwand des Arbeitgebers. Bei den überwiegend anzutreffenden berufsbegleitenden Qualifizierungen stellt der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit frei und beteiligt sich häufig an den Kosten, teilweise werden auch Reisekosten und Kosten für Fachliteratur, Gesetzessammlungen und weitere Dinge übernommen.  Schon durch die reine Freistellung unter Fortzahlung des regulären Entgelts dürfte eine anschließende Bindung an den AG gerechtfertigt sein, unabhängig davon, ob der Telnehmer alle sonstigen Kosten selbst trägt.

Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.



« Last Edit: 12.03.2024 13:36 von Sjuda »

Sjuda

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #4 am: 12.03.2024 13:47 »

Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.

In anderen Bundesländern zumindest.  ;)

JC83

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #5 am: 12.03.2024 14:05 »
Habe vor knapp 13 Jahren genau so wie beschrieben meinen VFW bei der GIBT mbH (jetzt offenbar "GIBT Colleg e.V.") absolviert.

https://www.fortbildung.net/anbieter/gibt-colleg-e-v-/verwaltungsfachwirt

Ob die das tatsächlich immer noch machen, weiß ich nicht.

Stromberg

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #6 am: 12.03.2024 16:40 »
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass jedes Studieninstitut das anders handhabt.

Düsseldorf beispielsweise lässt keine Selbstzahler zu, während man am Studieninstitut Niederrhein als Selbstzahler den AL II absolvieren kann, und hierfür auch nicht über den AG angemeldet werden muss. (Jedoch musste das eigentlich zuständige Studieninstitut "erlauben" sich an einem anderen anzumelden, was jedoch nur reine Formsache ist)

Daher am besten mal bei den umliegenden Studieninstituten anfragen, wie es dort gehandhabt wird.

Flowerpowerkiki

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #7 am: 13.03.2024 05:44 »
Ich mache derzeit den A2 und kann sagen, dass es von Bundesland zu Bundesland und von Studieninstitut zu Studieninstitut anders gehandhabt wird. Die Anmeldung habe ich komplett allein gemacht, brauchte neben Zeugnissen nur den Nachweis, dass ich soundsoviel Jahre im ÖD arbeite und welche Tätigkeit ich in der Zeit ausgeübt habe (also, dass ich nicht Erzieherin bin oä). Mit einem Arbeitszeugnis und/oder Stellenbeschreibung kann das gut nachgewiesen werden.
Allerdings mache ich es Teilzeit, in der Woche arbeiten und Freitag Nachmittag / Abends und Samstag Schulbank drücken.

TVOEDAnwender

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #8 am: 21.03.2024 16:23 »
Beim Rheinischen Studieninstitut in Köln (Zuständig für Städte Köln und Bonn, sowie die Kreise Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Euskirchen, Rheinisch-Bergischer-Kreis und Oberbergischer Kreis) kannst Du den Verwaltungslehrgang II ohne Probleme als Selbstzahler als Online-Kurs (immer Samstags) machen. Eine Anmeldung durch den AG ist nicht erforderlich. Auch können sich Schüler außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des RheinStud anmelden.

Nur für das Schreiben der insgesamt 10 Klausuren (Prüfungen) ist eine physische Präsenz in Köln erforderlich (+ ggfls. praktische Prüfung + Hausarbeit). Notwendig ist nur - wenn Du den ersten Lehrgang oder die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten nicht mit "gut" oder "sehr gut" abgeschlossen hast, oder gar keine Ausbildung zum VfA bzw. AL/VL I abgeschlossen hast oder eine Tätigkeit im öD mind. EG 9b übertragen bekommen hast - das Bestehen der Zulassungsprüfung.
Da der Lehrgang in NRW "modular" angeboten wird, kannst Du ggfls. vorhandene Vorerfahrungen (z.B. ein abgeschlossenes Studium) auf die Module anrechnen lassen (z.B. wenn Du BWL studiert hast, können die BWL-Fächer ggfls. ganz entfallen, ist jedoch ne Einzelfallentscheidung).

https://rheinstud.de/?page_id=118

https://rheinstud.de/wp-content/uploads/2024/02/A-II-Selbstzahler-Sept-2024.pdf

VFA West

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #9 am: 22.03.2024 10:31 »
Kann man sich in Köln auch anmelden, wenn man nicht an einer Kommunal-, sondern einer Bundesbehörde beschäftigt ist?

Da man für diese Fortbildung ja das sog. Aufstiegs-Bafög (50% der Lehrgangsgebühren) beantragen kann, halten sich die Ausgaben in Grenzen.

TVOEDAnwender

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #10 am: 23.03.2024 10:53 »
Kann man sich in Köln auch anmelden, wenn man nicht an einer Kommunal-, sondern einer Bundesbehörde beschäftigt ist?

Da man für diese Fortbildung ja das sog. Aufstiegs-Bafög (50% der Lehrgangsgebühren) beantragen kann, halten sich die Ausgaben in Grenzen.

Ja. Als Selbstzahler kannst Du Dich sogar ohne bestehendes Arbeitsverhältnis anmelden.

VFA West

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #11 am: 23.03.2024 21:48 »
Ja. Als Selbstzahler kannst Du Dich sogar ohne bestehendes Arbeitsverhältnis anmelden.
Danke für die Info. Ich hatte gestern einfach mal kurzerhand beim Institut in Köln nachgefragt und relativ schnell eine Antwort erhalten: Grundsätzlich sei man für Bundesbehörden nicht zuständig, allerdings könne man immer auch eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle einholen. Ich wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass der Lehrgang evtl. nicht von allen Behörden als gleichwertig anerkannt wird, was mich jetzt wieder etwas nachdenklich stimmt.  ::) Muss es denn immer so kompliziert sein ..

TVOEDAnwender

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #12 am: 25.03.2024 15:00 »
Jepp, das ist leider das grundsätzliche Problem, dass die Verwaltungslehrgänge nicht immer untereinander anerkannt werden, da das Bundesrecht z.B. anders ist, als das Kommunal- bzw. Landesrecht. Aber idR gibt es da keine Probleme heutzutage. Ich kenne aber eine etwas größere Stadtverwaltung in NRW (Namen lass ich mal weg), die hat bis ca. vor 5 Jahren nur Bewerber bei internen Bewerbungen auf Stellen ab EG 9b aufwärts zugelassen, die den AL/VL II über die Stadtverwaltung gemacht haben (also die Selbstzahler ausgeschlossen). Diesen "Luxus" kann sich aber heute keiner mehr leisten...

TVOEDAnwender

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #13 am: 25.03.2024 15:12 »
Jepp, das ist leider das grundsätzliche Problem, dass die Verwaltungslehrgänge nicht immer untereinander anerkannt werden, da das Bundesrecht z.B. anders ist, als das Kommunal- bzw. Landesrecht. Aber idR gibt es da keine Probleme heutzutage. Ich kenne aber eine etwas größere Stadtverwaltung in NRW (Namen lass ich mal weg), die hat bis ca. vor 5 Jahren nur Bewerber bei internen Bewerbungen auf Stellen ab EG 9b aufwärts zugelassen, die den AL/VL II über die Stadtverwaltung gemacht haben (also die Selbstzahler ausgeschlossen). Diesen "Luxus" kann sich aber heute keiner mehr leisten...

P.S.: Ich kann mir das beim Bund auch kaum vorstellen, dass der AL/VL II kommunal nicht anerkannt wird, soviel Personal wie die im Köln-Bonner-Raum den dortigen Kommunalbehörden "klauen"...;)

BeamterimNorden

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #14 am: 25.03.2024 15:14 »
Hallo,

ich weiß ja nicht wo die individuelle Reise noch so hingehen soll, aber aus der Praxis möchte ich noch einen kleinen Tipp geben, den man in die Überlegungen durchaus mit einbeziehen sollte.

Ich bitte zu bedenken, dass man bei einer Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zumindest beim Bund und auch bei einigen Ländern später nicht verbeamtet werden kann, da man damit nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt, anders als z. B. bei einem Studium "Public Management".

Ganz ohne Wertung meinerseits, einfach nur in die Überlegungen mit einbeziehen...

Viele Grüße
BeamterimNorden