Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
JC83:
Habe vor knapp 13 Jahren genau so wie beschrieben meinen VFW bei der GIBT mbH (jetzt offenbar "GIBT Colleg e.V.") absolviert.
https://www.fortbildung.net/anbieter/gibt-colleg-e-v-/verwaltungsfachwirt
Ob die das tatsächlich immer noch machen, weiß ich nicht.
Stromberg:
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass jedes Studieninstitut das anders handhabt.
Düsseldorf beispielsweise lässt keine Selbstzahler zu, während man am Studieninstitut Niederrhein als Selbstzahler den AL II absolvieren kann, und hierfür auch nicht über den AG angemeldet werden muss. (Jedoch musste das eigentlich zuständige Studieninstitut "erlauben" sich an einem anderen anzumelden, was jedoch nur reine Formsache ist)
Daher am besten mal bei den umliegenden Studieninstituten anfragen, wie es dort gehandhabt wird.
Flowerpowerkiki:
Ich mache derzeit den A2 und kann sagen, dass es von Bundesland zu Bundesland und von Studieninstitut zu Studieninstitut anders gehandhabt wird. Die Anmeldung habe ich komplett allein gemacht, brauchte neben Zeugnissen nur den Nachweis, dass ich soundsoviel Jahre im ÖD arbeite und welche Tätigkeit ich in der Zeit ausgeübt habe (also, dass ich nicht Erzieherin bin oä). Mit einem Arbeitszeugnis und/oder Stellenbeschreibung kann das gut nachgewiesen werden.
Allerdings mache ich es Teilzeit, in der Woche arbeiten und Freitag Nachmittag / Abends und Samstag Schulbank drücken.
TVOEDAnwender:
Beim Rheinischen Studieninstitut in Köln (Zuständig für Städte Köln und Bonn, sowie die Kreise Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Euskirchen, Rheinisch-Bergischer-Kreis und Oberbergischer Kreis) kannst Du den Verwaltungslehrgang II ohne Probleme als Selbstzahler als Online-Kurs (immer Samstags) machen. Eine Anmeldung durch den AG ist nicht erforderlich. Auch können sich Schüler außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des RheinStud anmelden.
Nur für das Schreiben der insgesamt 10 Klausuren (Prüfungen) ist eine physische Präsenz in Köln erforderlich (+ ggfls. praktische Prüfung + Hausarbeit). Notwendig ist nur - wenn Du den ersten Lehrgang oder die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten nicht mit "gut" oder "sehr gut" abgeschlossen hast, oder gar keine Ausbildung zum VfA bzw. AL/VL I abgeschlossen hast oder eine Tätigkeit im öD mind. EG 9b übertragen bekommen hast - das Bestehen der Zulassungsprüfung.
Da der Lehrgang in NRW "modular" angeboten wird, kannst Du ggfls. vorhandene Vorerfahrungen (z.B. ein abgeschlossenes Studium) auf die Module anrechnen lassen (z.B. wenn Du BWL studiert hast, können die BWL-Fächer ggfls. ganz entfallen, ist jedoch ne Einzelfallentscheidung).
https://rheinstud.de/?page_id=118
https://rheinstud.de/wp-content/uploads/2024/02/A-II-Selbstzahler-Sept-2024.pdf
VFA West:
Kann man sich in Köln auch anmelden, wenn man nicht an einer Kommunal-, sondern einer Bundesbehörde beschäftigt ist?
Da man für diese Fortbildung ja das sog. Aufstiegs-Bafög (50% der Lehrgangsgebühren) beantragen kann, halten sich die Ausgaben in Grenzen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version