Autor Thema: TV-L EG13 aufgrund fehlender Promotion - EG14 Stelle  (Read 1061 times)

Ballonfahrer21

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Hallo Zusammen,

ich habe inzwischen 4 Jahre lang an meiner Dissertation gearbeitet und mein befristetes Arbeitsverhältnis endet demnächst. Über eine aktuell ausgeschriebene TV-L EG14 Stelle, könnte ich an derselben Dienststelle, nach einer erfolgreichen Bewerbung, weiterarbeiten. Aufgrund meiner noch nicht abgeschlossenen Dissertation (könnte noch 2 Jahre bis zur Urkunde dauern) würde der AG mir die EG13 anbieten. Aktuell bin ich in der EG13 Stufe 3.
Ist das in Ordnung, dass mir der AG die EG13 anstatt EG14 aufgrund der fehlenden Promotion anbietet?
Aussage auf Nachfrage: Mit Abschluss und Urkunde würde ich dann die EG14 bekommen.
Schon mal vielen Dank für eure Anmerkungen.

Meierheim

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Antw:TV-L EG13 aufgrund fehlender Promotion - EG14 Stelle
« Antwort #1 am: 07.03.2024 17:26 »
Eine abgeschlossene Promotion bedeutet nicht, dass man einen Anspruch auf E14 hat. Ich war sowohl vor als auch nach der Promotion in E13.

cyrix42

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Antw:TV-L EG13 aufgrund fehlender Promotion - EG14 Stelle
« Antwort #2 am: 07.03.2024 19:41 »
Moin,

die Promotion ist tariflich unbeachtlich. Für eine EG 14 nach allgemeinem Teil benötigt es z.B. zu mindestens einem Drittel der Arbeitszeit dauerhaft auszuübende Aufgaben "besonderer Schwierigkeit und Bedeutung", die sich aus denen der EG 13 herausheben. Gegebenenfalls überträgt dein AG dir diese erst, wenn die Promotion erfolgreich abgeschlossen wurde -- dies könnte er aber tarifrechtlich auch jetzt schon, sodass du auch dann schon entsprechend der EG 14 entlohnt werden würdest. Allerdings besteht natürlich kein Anrecht darauf, entsprechende Aufgaben übertragen zu bekommen...

MoinMoin

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Antw:TV-L EG13 aufgrund fehlender Promotion - EG14 Stelle
« Antwort #3 am: 07.03.2024 20:25 »
Ist das in Ordnung, dass mir der AG die EG13 anstatt EG14 aufgrund der fehlenden Promotion anbietet?
Aussage auf Nachfrage: Mit Abschluss und Urkunde würde ich dann die EG14 bekommen.
Nein, das ist so illegal.
Da die Promotion keine Voraussetzung in der Person für eine Eg14 Tätigkeit UND Bezahlung ist.
Was der AG legal machen kann, ist dir bis zur Promotion gering wertigere Tätigkeiten zu übertragen (also 13er Dinge) und erst mit der Promotion dann die höherwertigen.
Aber nur mit Aushändigung der Urkunde automatisch von 13 auf 14 höhergruppieren (besser gesagt, dass Entgelt der 14 auszahlen) ist Betrug!
sofern man tarifgebunden ist.

Tipp für dich:
von 13/3 kommst du in die 14/2
von 13/4 allerdings in die 14/4
Insofern kann es für dich lohnend sein, erst mit EG13/4 die Promotion zu machen und dann vom Ag in die 14/4 höhergruppiert zu werden.

Ballonfahrer21

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Antw:TV-L EG13 aufgrund fehlender Promotion - EG14 Stelle
« Antwort #4 am: 07.03.2024 22:41 »
Vielen Dank an euch alle für die Einschätzungen und Anmerkungen. Mit diesen Infos kann ich den Prozess weitergehen.

Ich werde darauf hinweisen, dass eine Eingruppierung über den erfolgreichen Abschluss der Promotion nicht der Weg sein wird. Bin schon gespannt wie die Reaktionen sein werden. Vermutlich wird es dauern, bis ich euch eine Rückmeldung geben kann, wie es gelaufen ist.