Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?

Begonnen von dieterthomashack, 07.03.2024 17:28

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dieterthomashack

Hallo zusammen,

wenn einem die neue Behörde bestätigt, dass man die vorweggewährung einer Stufe bis zum eigentlichen Erreichen der Stufe erhält, ist man dann auf der sicheren Seite oder kann die vorweggewährung trotzdem gestrichen werden ?

Wie hält man das am besten fest ? Im AV ?

Danke

MoinMoin

Wenn es um §16.5 geht, da kann man es nicht tariflich absichern, da es stets widerruflich ist.

dieterthomashack

Gibt es ne Alternative bzw. irgendwas was quasi nicht widerrufen werden kann ?

MoinMoin

Zitat von: dieterthomashack in 08.03.2024 10:04
Gibt es ne Alternative bzw. irgendwas was quasi nicht widerrufen werden kann ?
Tariflich:
Laufzeitverkürzung nach §17
außertariflich oder übertariflich ist alles möglich.