Autor Thema: Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?  (Read 946 times)

dieterthomashack

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Hallo zusammen,

wenn einem die neue Behörde bestätigt, dass man die vorweggewährung einer Stufe bis zum eigentlichen Erreichen der Stufe erhält, ist man dann auf der sicheren Seite oder kann die vorweggewährung trotzdem gestrichen werden ?

Wie hält man das am besten fest ? Im AV ?

Danke

MoinMoin

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Antw:Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
« Antwort #1 am: 07.03.2024 20:26 »
Wenn es um §16.5 geht, da kann man es nicht tariflich absichern, da es stets widerruflich ist.

dieterthomashack

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Antw:Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
« Antwort #2 am: 08.03.2024 10:04 »
Gibt es ne Alternative bzw. irgendwas was quasi nicht widerrufen werden kann ?

MoinMoin

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Antw:Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
« Antwort #3 am: 08.03.2024 10:40 »
Gibt es ne Alternative bzw. irgendwas was quasi nicht widerrufen werden kann ?
Tariflich:
Laufzeitverkürzung nach §17
außertariflich oder übertariflich ist alles möglich.