Autor Thema: Arbeitgeberwechsel, was mit Inflationsausgleichsprämie?  (Read 669 times)

MrGhost

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Hallo zusammen,

eine Bekannte arbeitet bei einem gemeinnützigen Verein, der aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert wird. Ihr Arbeitsvertrag und ihre Vergütung richten sich nach dem TV-L. Zusätzlich wurden dem Verein Mittel für eine einkommensteuerfreie Einmalzahlung ("Inflationsausgleichszulage") zur Verfügung gestellt. Konkret gab es im Dezember 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € und ab Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 €.

Nun wechselt die Bekannte im April 2024 zu einem ebenfalls gemeinnützigen Arbeitgeber, der sich jedoch am TVöD Bund orientiert. Beim neuen Arbeitgeber erhält sie keine Prämie mehr, da die Zahlungen bis Februar erfolgt sind.

Hat meine Bekannte Anspruch auf die Auszahlung der künftigen Prämien von April 2024 bis Oktober 2024? ???

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Johann

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