Autor Thema: Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen  (Read 1236 times)

InfHorst

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Hallo,

derzeit bin ich PKV-versichert und der Rest meiner Familie in der GKV, möglich da der Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Seit der Geburt der Kinder kommt es daher zur jährlichen Überprüfung der Einkünfte seitens der Krankenkasse meiner Frau (mittlerweile seit 15 Jahren und eigentlich immer ohne Probleme). Nun sieht es jedoch danach aus dass die JAEG erstmals überschritten wird. Bei einer einmaligen Überschreitung wird m.E. der Wechsel in die PKV bzw. die Eigenversicherung der Kinder noch nicht gefordert. Aufgrund der jährlichen Anhebung der JAEG werde ich wahrscheinlich im nächsten Jahr auch wieder unterhalb des Wertes besoldet. Jedoch fehlen mir, für den Fall des Wechsels, noch einige Infos. Mit einem etwaigen Wechsel hätte ich eigentlich kein Problem, jedoch befinden sich meine Kinder mitten in einer kiefernorthop. Behandlung mit Heilkostenplan und allem drum und dran. Sollte der Wechsel der Krankenkasse bzw. der Versicherungsart notwendig sein, was genau passiert dann mit der laufenden KFO-Behandlung der Kinder? Wird die GKV die weitere Zahlung (bis zum Abschluss) weiterhin bezahlen? Müssen die Kosten ggf. von der nächsten Krankenkasse übernommen werden? Wie würde die zukünftige Krankenkasse damit umgehen dass bereits eine Behandlung im Gange ist? Sind dann Zuschläge fällig oder könnte sich die Krankenkasse (und Beihilfe) evt. sogar weigern die Kosten zu übernehmen, da der Heilkostenplan mit der ersten Krankenkasse erstellt wurde? Für Tipps und Informationen, vielleicht von Leuten die eine ähnlich Situation bereits hinter sich haben, wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

MoinMoin

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #1 am: 08.03.2024 13:09 »
FYI: Wenn man die JAEG überschreitet, dann ist man nicht verpflichtet in die PKV zu wechseln, sondern kann in der GKV bleiben.

InfHorst

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #2 am: 08.03.2024 14:37 »
Dessen bin ich mir bewusst. Es geht um die Kinder, diese wären dann "freiwillig" (oben hab ich es Eigenversichert genannt) GKV versichert - was von den Kosten für beide Kinder u.U. höher ist als die PKV. Die eigentl. Fragen bleiben somit bestehen.

damion

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #3 am: 09.03.2024 00:24 »
Ich würde der Krankenkasse mitteilen, dass du nächstes Jahr wieder unter die JAEG fällst. Wenn dies absehbar ist, dann ist ein Wechsel meiner Erfahrung nach nicht notwendig. Mit einer Erhöhung von 2300 Euro kannst du rechnen.

https://www.pkv-vergleich-direkt.de/versicherungspflichtgrenze-2024/

Dazu noch die Info :

Wechsel von GKV zu PKV

Findet ein Wechsel in die PKV statt, wird nach Behandlungsabschluss von
der zuletzt zuständigen gesetzlichen  Krankenkasse der Eigenanteil erstattet. Es wird jedoch nur der Eigenanteil
erstattet, welcher während der Versicherungszeit in der GKV angefallen ist. Die Behandlung muss nach dem
im Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen sein.


https://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Abrechnung/Tipps/transparent_23_2017_Kassenwechsel_bei_laufender_KFO_Behandlung.pdf


Also sollten die Kinder so lange wie möglich gesetzlich versichert bleiben. In dem PDF wird jetzt nicht beantwortet
was die PKV übernehmen würde.

In den Gesundheitsfragen der PKVs heisst es aber oft

"12. Erfolgt zur Zeit zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung oder ist sie angeraten oder beabsichtigt ? Bitte Heil- und Kostenplan - falls vorhanden- beifügen".

Die kennen also die Problematik. Nach langer Recherche muss ich sagen: Ich habe nicht viel für den speziellen Fall gefunden. Aber es riecht nach Leistungsausschluss.

InfHorst

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #4 am: 09.03.2024 09:19 »
@damion Vielen Dank, der Artikel bringt doch schon einmal etwas Licht ins Dunkle. Das jüngere Kind hat die KFO-Behandlung gerade erst begonnen, von daher würde sich das Verbleiben in der GKV, trotz Mehrkosten von monatlich 100-150 Euro, sehr wahrscheinlich eher lohnen bzw. hört sich das auf jeden Fall nach dem sichereren Hafen an. Letztendlich muss man wohl bei der jeweiligen PKV nachfragen wie es sich mit der Kostenübernahme verhält.

BAT

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #5 am: 09.03.2024 10:11 »
Wie wäre es mit Teilzeit, eine Stunde weniger oder so könnte ein finanzieller Zugewinn sein. Gibt es bei der Witwenrenten z. B. auch oft, oder bei Fördergrenzen.

VaPi

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #6 am: 10.03.2024 20:35 »
Ich hatte das selbe Problem. Kommst du denn mit Familienzuschlägen oder ohne über die JAEG ?

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jahresarbeitsentgeltgrenze_idesk_PI42323_HI521422.html

Punkt 3 ist hier interessant.

InfHorst

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Antw:Zur Prüfung GKV/Familienversicherung und Folgen
« Antwort #7 am: 12.03.2024 07:38 »
Die Familienzuschläge sind bereits rausgerechnet. Dennoch Vielen Dank