Vertretungen sind grundsätzlich nicht eingruppierungsrelevant, da du in diesen Fällen Aufgaben nur vorübergehend wahrnimmst, die jemandem anderen dauerhaft übertragen wurden. Es wäre höchstens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zulage bestehen. Dafür müssen die Aufgaben, die du vertretungsweise übernimmst förmlich übertragen und mindestens einen Monat ununterbrochen tatsächlich ausgeübt worden sein. Aber selbst wenn das erfüllt wäre: Da du aber selbst schreibst, dass es 35% deiner Zeit ausmacht, scheitert es schon daran, denn die Vertretung muss mindestens die Hälfte der Arbeitszeit binden, um für eine Zulage relevant zu sein. Unter den von dir genannten Umständen, scheint es korrekt zu sein.