Autor Thema: Eingruppierung bei Vertretung  (Read 5347 times)

viviiennn

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Eingruppierung bei Vertretung
« am: 08.03.2024 13:44 »
Hi,

ich habe eine Frage bei Eingruppierung bei Vertretung. Die Vertretung übe ich seit 4 Jahren aus, 35%.
Normalerweise bin ich bei 9a, für die Vertretung und diese 35% bei 9b.
Jedoch ist der Kollege, den ich vertrete, in der E11.
Das Tätigkeitsprofil seiner Arbeit blieb bei meinen 35% unverändert.
Kann mir da jemand helfen und erklären, weshalb ich da nicht höher eingestuft wurde?

Danke!

oorschwerbleede

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #1 am: 08.03.2024 14:23 »
Vertretungen sind grundsätzlich nicht eingruppierungsrelevant, da du in diesen Fällen Aufgaben nur vorübergehend wahrnimmst, die jemandem anderen dauerhaft übertragen wurden. Es wäre höchstens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zulage bestehen. Dafür müssen die Aufgaben, die du vertretungsweise übernimmst förmlich übertragen und mindestens einen Monat ununterbrochen tatsächlich ausgeübt worden sein. Aber selbst wenn das erfüllt wäre: Da du aber selbst schreibst, dass es 35% deiner Zeit ausmacht, scheitert es schon daran, denn die Vertretung muss mindestens die Hälfte der Arbeitszeit binden, um für eine Zulage relevant zu sein.  Unter den von dir genannten Umständen, scheint es korrekt zu sein.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #2 am: 08.03.2024 14:35 »
Das ist nicht korrekt.

Wenn 35% deiner Tätigkeiten die Ausübung von EG11 Tätigkeiten sind, dann kann das durchaus eingruppierungsrelevant sein.
Aber zunächst wäre zu prüfen, ob denn überhaupt alle Arbeitsvorgänge, die du als Vertretung ausübst auch tatsächlich EG11 Tätigkeiten sind.
Falls ja und alle deine anderen AVs sind "nur" 9a AVs, dann hast du 65% Tätigketien 9a
und 35% Tätigkeiten, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der
Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Und das wäre dann eine EG10 in der Gesamtbetrachtung:
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.


viviiennn

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #3 am: 08.03.2024 15:40 »
Erstmal danke für die Antworten :)

Ich versuche es noch deutlicher zu machen. Normalerweise habe ich einen unbefristeten Vertrag für eine 50% Stelle, Eingruppierung 9a.
Dazu kamen nach einer gewissen Zeit noch die 35% Vertretung. Ein extra Vertrag, meines Erachtens mit allen Tätigkeiten und vollständigem Tätigkeitsprofil meines Kollegen, der eine E11 hat. Also würde ich sagen, dass ich 35% meiner Arbeitszeit Tätigkeiten einer E11 ausübe bzw ausgeübt habe. Im Vertrag wurde aber eine Eingruppierung in E9b festgelegt.
Also: dieselben Tätigkeiten, derselbe M.Sc. (Ich weiß, es spielt keine Rolle, aber trotzdem) - deshalb wundern mich die Unterschiede.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #4 am: 08.03.2024 16:07 »
Um zu klären wie der Sachverhalt ist, muss der Sachverhalt klar sein:
Also ein AG
Eine Abteilung oder zwei gänzlich unterschiedliche Abteilungen, die nichts miteinander zu tun haben?
Und du hast 2 getrennte Arbeitsverträge?
Also muss für Urlaub 2 Urlaubsanträge machen?

Also wenn es zwei echte getrennte Verträge sind:
Dann ist das eine 9a und das andere 11, sofern die Tätigkeiten 11 sind

Wenn es aber nicht zwei echte getrennte AVs sind (sondern illegalerweise der AG es so versucht zu machen)
Dann bist du mEn in der EG10 für deiner 85% Teilzeit

viviiennn

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #5 am: 08.03.2024 16:19 »
Ein paar Sachen kann ich schon beantworten, um den Rest kümmer ich mich abends.
Wir sind in derselben Abteilung/Referat. Nur bin ich im Labor, der Kollege in der Feldforschung tätig.
Ich habe zwei getrennte AV, der eine noch immer in 9a, der andere für 9b und eine Gehaltsabrechnung.
Urlaub wird zusammen im System berechnen und den muss kch nicht getrennt beantragen.
ABER: ich überprüfe es noch

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #6 am: 08.03.2024 16:42 »
dann kann der AG nicht zwei getrennte AVs machen und es ist einer
kriegst du zwei abbrechnungen?

viviiennn

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #7 am: 08.03.2024 18:17 »
 Eine Gehaltsabrechnung. Ein Teil ist für 9a, ein Teil für 9b. Das wird gemeinsam versteuert, was ich aber nicht verstehe: denn wenn ich es im ÖD Rechner ausrechne, also 50% 9a und 35% 9b mit Steuerklasse I, kommt mehr raus als nach deren Abrechnung.Netto sind es dann va 400 Euro weniger, als nach dem tvöd Rechner.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #8 am: 09.03.2024 07:32 »
Eine solche Aufteilung der Tätigkeiten in zwei Verträge hat nicht stattgefunden, da keine getrennte Urlaubs Abrechnung etc gemacht wurde.
Und zwei Verträge bei einem AG nur statthaft sind, wenn es tatsächlich zwei absolut voneinander unabhängig Bereiche sind.

Das ganze ist ziemlich betrügerisch.

ich1974

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Antw:Eingruppierung bei Vertretung
« Antwort #9 am: 12.03.2024 12:24 »
Die 400,- Euro weniger liegen an der Steuerprogression. Du kannst nicht zwei Teilzeitstellen einzeln im Rechner berechnen lassen und jeweils das Netto addieren. Du musst immer vom Gesamtbrutto ausgehen. Du kannst das leicht überprüfen, indem du eine EG x/Stufe y nimmst und einmal mit 50 % Teilzeit und einmal mit Vollzeit rechnest.