Autor Thema: Eingruppierung / Einstufung EGO IT 2021  (Read 847 times)

Blubbel

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Eingruppierung / Einstufung EGO IT 2021
« am: 08.03.2024 18:01 »
Hallo zusammen,

bei diesem Vorgang ist in meinem Fall einiges schief gelaufen.
Im Endeffekt habe ich aktuell zwei Probleme die daraus entstanden sind.

Seit dem 01.01.2019 in E9a Stufe 5, also regulärer Stufenaufstieg zum 01.01.2024 in E9a Stufe 6.

Der Antrag wurde fristgerecht gestellt, bis November 2023 hatte sich genau nichts getan.
Ich habe dann den Bescheid erhalten, dass ich rückwirkend zum 01.01.2021 in die Stufe E9b höhergruppiert werde.

Problem 1: auf dem Weg vom Antrag ist in meiner Tätigkeitsbeschreibung etwas verloren gegangen. Diese falsche Tätigkeitsbeschreibung wurde von meiner Abteilungsleitung (fälschlicherweise) bestätigt. Das Fehlen dieses Absatzes ist laut des Bescheides schuld daran, dass ich nicht in E10 gestuft wurde.

Problem 2: in meiner Dezember Gehaltsabrechnung wurde ich, rückwirkend zum 01.01.2021, in die E9b Stufe 6 geschoben, mit entsprechender Nachzahlung. Die Januar Abrechnung war ebenso E9b Stufe 6. Im Februar habe ich dann eine Gehaltsabrechnung mit E9b Stufe 4 erhalten mit entsprechender Überzahlung.

Als zusätzliche Information, ich habe genau nichts Schriftliches zu dem ganzen Vorgang als Rückmeldung erhalten außer dem Bescheid für die Einstufung in die E9b. Ich konnte inzwischen allerdings weitere Anhaltspunkte wie die fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung von meiner Abteilungsleitung erhalten.

Ich stehe in der ganzen Angelegenheit inzwischen etwas neben mir und wäre über Ratschläge dankbar.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung / Einstufung EGO IT 2021
« Antwort #1 am: 09.03.2024 07:26 »
am 1.1.21 kommt man von der eg9a s5 in die 9b s4 in die 10s3
du bist also jetzt in der 10s4
Sofern deine Tätigkeitsbeschreibung zur 10 führt.
Du solltest also deine korrekte TB vom AL bestätigt dem Personaler geben und dein Entgelt entsprechend einfordern.

fun fact
wegen §37 sind sie eigentlich nicht verpflichtet gewesen dir das Entgelt nachzuzahlen, sofern du deine Entgelt nicht entsprechend eingefordert hast, der damalige Antrag wird sicherlich nicht den 37 ausgeschlossen haben, oder?

Blubbel

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Antw:Eingruppierung / Einstufung EGO IT 2021
« Antwort #2 am: 09.03.2024 09:42 »
Tatsächlich war dieser Ablauf (eg9a s5 zu eg9b s4 zu eg10 S3 (s4 ab 01.01.2024) mit was ich gerechnet hatte.

Ich muss zum Ablauf ein wenig ausholen. Der Antrag wurde an einer zentralen Stelle bearbeitet. Im Zuge dessen wurde eine Tätigkeitsbeschreibung angefordert. Diese wurde (fehlerhaft) überarbeitet und 2023 zur Bestätigung an meine Abteilungsleitung geschickt. Diese fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung wurde (fälschlicherweise) dann bestätigt. Wovon ich bis vor zwei Wochen nichts wusste.

Und jetzt bin ich ja zwischenzeitlich in der eg9b s4 gelandet, wenn ich es Stand jetzt korrigieren lasse komme ich "nur" in die eg10 s3?

Ich habe das Entgelt eingefordert, allerdings wurde im Antrag explizit auf §37 Bezug genommen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung / Einstufung EGO IT 2021
« Antwort #3 am: 09.03.2024 11:41 »
Nein, wenn du die fehlerhafte Höhergruppierung aufgrund der fehlerhaften Tätigkeitsbeschreibung korrigieren läßt, dann bist du zum 1.1.2021 in der EG10 S3 höhergruppiert und damit jetzt (drei Jahre später) in der EG10 S4