Nach der letzten Ausschussitzung findet weiterhin die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation statt. Hierzu gibt es noch kein Ergebnis.
Mann könnte ggs die Abgeordneten anschreiben, wann man denn diese Prüfungsergebnisse erhalten kann.
Intensiv in der Ausschusssitzung involviert waren zum Beispiel:
Jörg Blöming (CDU):
"Es gibt klare Kriterien für die Verfassungsmäßigkeit der Besol-
dung, und wir prüfen regelmäßig die Höhe der Alimentation auch anhand dieser Krite-
rien. Diese Prüfung läuft gerade. Wir sind dafür aber auch auf externe Zahlen ange-
wiesen. Die liegen leider nicht immer so schnell vor, wie wir uns das wünschen würden."
Dann auch noch Ralf Witzel (FDP), und ebenfalls anwesend unser Finanzminister natürlich:
"Das Thema insgesamt spielt eine große Rolle bei der Frage, wie man mit amtsange-
messener Besoldung umgeht. Diese amtsangemessene Besoldung müssen wir nach
den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts feststellen. Diese Feststellung ist mitt-
lerweile so komplex, dass Leute monatelang damit beschäftigt sind, nicht nur die Da-
tengrundlagen zu ermitteln und zu beschaffen, sondern dass es auch eine ganze Zeit
dauert, das unter den geänderten Rahmenbedingungen zu berechnen. Eben ist ange-
sprochen worden, dass da Sozialleistungen auf der ersten Stufe eine Rolle spielen,
die man berücksichtigen muss. Stichwort „Bürgergeldeinführung 01.01.23“. Die Erhö-
hung 2024 kommt demnächst noch dazu. Das spielt in den Kriterien eine ganz ent-
scheidende Rolle. Wenn das so ist, dann ist es nicht trivial, mal eben zu sagen: Das
und das ist die amtsangemessene Besoldung. Das ist die, die wir von Verfassung we-
gen mindestens anbieten müssen."
(Protokoll:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-503.pdf )
Wobei ich ja diesen Satz am aller aller aller allerbesten fand:
Vorsitzende Carolin Kirsch: "Danke schön. Ich bin sicher, das Thema wird uns weiter
intensiv beschäftigen. "