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Rente für Beamte
Rentenonkel:
Ich habe es nochmal nachgelesen und muss mich teilweise korrigieren:
Der Arbeitgeber hat während des Wehrdienstes die Beiträge in die VBL (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) weiterzuentrichten, und zwar in der Höhe, in der sie zu entrichten gewesen wären, wenn das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Einberufung des Arbeitnehmers nicht ruhen würde.
Nach Ende des Wehrdienstes meldet der Arbeitgeber die auf die Zeit des Wehrdienstes entfallenden Beiträge beim Bundesminister der Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle zur Erstattung an.
Es wird also doch durch Steuergelder und nicht durch Beiträge refinanziert.
BAT:
Alles andere wäre ja auch Unfug. Insofern stellt sich schon die Frage der procura für die Tarifparteien zur Verhandlung über Steuergelder.
Fun Fact: ich saß seinerzeit auf einer 5c - Stelle mit VIII - Vergütung. Aber war ich jung, naiv....
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