Im Prinzip muss ein TB sich um seine Alterseinkünfte möglichst früh kümmern und der angehende Pensionär eher nicht. Inwieweit eine Änderung der Alterseinkünfte für den Steuerzahler günstiger wäre...
Ein TB erhält im Alter und bei Krankheit neben der gesetzlichen Rente auch noch eine Zusatzversorgung. Ursprünglich war die Zusatzversorgung dazu ausgelegt, die Lücke in der Altersversorgung zwischen vergleichbaren Beamten und Angestellten zu schließen. Dieses Sicherungsziel hat man im Jahre 2002 ein Stück weit aufgegeben, insbesondere im Hinblick auf eine Mindestversorgung.
Im Kern ist das Sicherungsziel zumindest bei der Absicherung im Alter gleich geblieben. Wenn man die Gesamtversorgung betrachtet sind die Unterschiede nicht so groß, wie Du vermutest.
Wenn man die Versorgungen nach 40 Dienstjahren vergleicht, beträgt der Nettounterschied etwa 6 bis 16 %. Für jedes weitere Beschäftigungsjahr schmilzt der finanzielle Vorsprung allerdings, da das Pensionsniveau stehen bleibt, während die Gesamtversorgung des TB weiter wächst. Nach 45 Jahren ist der Nettounterschied nur noch 2 bis 5 %.
Durch die Riester Treppe ist im Übrigen auch die Beamtenversorgung gesunken. Daher muss sich auch ein Beamter Gedanken über seine Altersvorsorge machen. Im Gegensatz zum TB besteht für ihn allerdings bisher keine Möglichkeit, über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Er kann sich im Rahmen der geförderten Vorsorge nur für (Wohn-)Riester oder Rürup entscheiden.
Alimentations- und Lebensprinzip sind Ansprüche, keine Privilegien, und damit Kehrseite der Pflichten. Hier kommt die Verantwortung des Dienstherrn aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zum Tragen. Denn die hohen Ansprüche an die Person und die Arbeitsleistung eines Beamten können nur abverlangt werden, wenn auf der anderen Seite auch die Gegenleistung stimmt. Dazu gehört neben der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn ganz konkret auch die materielle Absicherung im Alter.
Es wäre daher aus meiner Sicht nicht mit der Verfassung vereinbar, wenn Versorgungsempfänger stärker belastet würden als Rentner. Mehr noch, es wäre nicht erklärbar, dass die gesetzliche Rente ständig Verbesserungen erfährt (Grundrente, Rentenerhöhung, Mütterrente, usw.), während auf der anderen Seite Versorgungsempfänger ein Sonderopfer tragen sollen.