Das kann am Ende nur ein Gericht entscheiden, s.o.
Die Wahrscheinlichkeit bei deiner Konstellation ist jedoch hoch, dass die 6 Monate vom KSchG schon um sind und damit dieser Schutz gilt (unabhängig von der Probezeit).
Denn die Probezeit ist davon unabhängig, da nur eine Worthülse, die bedeutet, dass die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende ist (gut für dich).
Kleine Anmerkung am Rande:
Stelle dir vor du wechselst deinen AG und es wird keine Probezeit vereinbart.
Welchen Schutz hättest du bzgl. eine Kündigung ohne Angabe von Gründen?
Null.
Wenn man diesen Schutz ab dem ersten Tag möchte, dann muss man eben das auch so vertraglich festlegen, also das dass KSchG mit Arbeitsbeginn gilt und der Ag auf die 6 Monate verzichtet.