Autor Thema: Nach Höhergruppierung eine Bewährung ?  (Read 814 times)

sascha30390

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Nach Höhergruppierung eine Bewährung ?
« am: 11.03.2024 08:54 »
Hallo ich hätte ne Frage bezüglich der Stufenvorweggewährung.
Ich wurde vor 6 Monaten in die E9a eingestuft, jetzt hat mein Chef eine Stufenvorweggewährung von stufe 2 auf 4 beantragt.
Als Rückmeldung kam das ich mich erst 12 Monate in der 9a „bewähren“ müsste bevor eine Stufenvorweggewährung genehmigt werden kann, ist das wirklich so ?

Danke schonmal für die Antworten

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Antw:Nach Höhergruppierung eine Bewährung ?
« Antwort #1 am: 11.03.2024 08:56 »
Tariflich gibt es eine solche Voraussetzung nicht. Allerdings kann der AG Mindestzeiten nach eigenem Gutdünken festlegen.