Hallo ich hätte ne Frage bezüglich der Stufenvorweggewährung.
Ich wurde vor 6 Monaten in die E9a eingestuft, jetzt hat mein Chef eine Stufenvorweggewährung von stufe 2 auf 4 beantragt.
Als Rückmeldung kam das ich mich erst 12 Monate in der 9a „bewähren“ müsste bevor eine Stufenvorweggewährung genehmigt werden kann, ist das wirklich so ?
Danke schonmal für die Antworten