Wir haben vom Rechnungshof 2016 gesagt bekommen, dass nur beigebrachte Beträge IM Außendienst abzurechnen sind und hierfür eine Vergütung (damals noch 0,51 € pro erledigtem Auftrag und 0,5 % pro Betrag) zu zahlen ist. Wir hatten bis dato auch im Haus kassiert und abgerechnet. Dies wurde im Anschluss eingestellt und mittlerweile haben wir den Außendiest (aufgrund Corona, Umstellung der Vergütung etc.) eingestellt und erledigen alles über Pfändungen..