Autor Thema: Vollstreckungsdienstzulage  (Read 921 times)

G105

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Vollstreckungsdienstzulage
« am: 11.03.2024 13:31 »
Hallo zusammen,

arbeitet jemand im Geltungsbereich des TVöD VKA im Vollstreckungsinnendienst und erhält eine Vollstreckungsdienstzulage?

Bei uns erhält dies nur unser Außendienst und nun stellt sich bei uns die Frage ob diese Zulage auch für den Innendienst zu zahlen wäre?

LG

DoB

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Antw:Vollstreckungsdienstzulage
« Antwort #1 am: 11.03.2024 14:24 »
Das liegt aber dran das die Außendienstler zum Vollstreckungsbeamte ernannt wurden. Ohne diese Ernennung und entsprechende Tätigkeit wird es die entsprechende Zulage, welche in der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 definiert ist, nicht geben.
Und das ist auch gut so sage ich als jemand der sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig war/ist.

G105

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Antw:Vollstreckungsdienstzulage
« Antwort #2 am: 11.03.2024 14:28 »
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Leider ist unser Außendienst mittlerweile nur ein teurer Briefträger und das meiste Geld wird über den Innendienst vollstreckt.

77MW

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Antw:Vollstreckungsdienstzulage
« Antwort #3 am: 12.03.2024 08:50 »
Wir haben vom Rechnungshof 2016 gesagt bekommen, dass nur beigebrachte Beträge IM Außendienst abzurechnen sind und hierfür eine Vergütung (damals noch 0,51 € pro erledigtem Auftrag und 0,5 % pro Betrag) zu zahlen ist. Wir hatten bis dato auch im Haus kassiert und abgerechnet. Dies wurde im Anschluss eingestellt und  mittlerweile haben wir den Außendiest (aufgrund Corona, Umstellung der Vergütung etc.) eingestellt und erledigen alles über Pfändungen..