Hallo,ja das dürfen sie.
Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Lediglich bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten