Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Höhergruppierung durch Mehrarbeit - Vertretung?
MoinMoin:
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 08:46 ---Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.
--- End quote ---
Wo in welchem Bereich der Entgeltordnung bist du angesiedelt?
Allgemeine VerwaltungTeil 1?
Den Druck kann man locker abperlen lassen, weil fällt nicht in deiner Zuständigkeit.
Der AG kann auch erwarten, dass ich fliegen kann, können müssen muss ich es dadurch nicht.
Wenn du während deiner Arbeitszeit den Arbeitsortwechseln musst, dann ist es Arbeitszeit.
Also wo ist die großartige Belastung für dich?
Nach 8h ist Feierabend und wenn zu viel unerledigt bleibt, dann meldet man dies dem VG und der entscheidet.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 12.03.2024 09:00 ---Die von Dir geschilderten Umstände sind tarifrechtlich nicht relevant und wirken sich daher nicht auf die Eingruppierung aus. Verpflichtet bist du nur - wie Moin schreibt - zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit.
Alles darüber hinaus ist das Problem des Arbeitgebers.
--- End quote ---
Das kommt drauf an wo in der EGO man ist. Wenn Teil 1 dann kann dadurch der Anteil der selbständige Leistungen auf 50% steigen und man ist dann 9a
Dennsi:
--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2024 08:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 08:37 ---Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
...
--- End quote ---
Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
--- End quote ---
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Dennsi:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 09:04 ---
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 08:46 ---Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.
--- End quote ---
Wo in welchem Bereich der Entgeltordnung bist du angesiedelt?
Allgemeine VerwaltungTeil 1?
Den Druck kann man locker abperlen lassen, weil fällt nicht in deiner Zuständigkeit.
Der AG kann auch erwarten, dass ich fliegen kann, können müssen muss ich es dadurch nicht.
Wenn du während deiner Arbeitszeit den Arbeitsortwechseln musst, dann ist es Arbeitszeit.
Also wo ist die großartige Belastung für dich?
Nach 8h ist Feierabend und wenn zu viel unerledigt bleibt, dann meldet man dies dem VG und der entscheidet.
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Teil IV Abschnitt 24 soweit ich das weiß.
TV-Ler:
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 09:52 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2024 08:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 08:37 ---Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
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Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
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Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
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