Autor Thema: Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit  (Read 2501 times)

VerwaltungBert

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Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...

McOldie

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 12.03.2024 14:28 »
Nein, der Urlaub bemisst sich nach Arbeitstagen und nicht nach Stunden.

Gewerbler

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 12.03.2024 14:43 »
Die Frage ist, wie du Donnerstags überhaupt 10,25 Stunden arbeiten kannst. Oder ist das die Zeit inklusive Pause? Das ArbZG erlaubt nämlich nur 10 Stunden als maximale Zeit, von daher stimmt bei deiner Aufteilung was nicht...

VerwaltungBert

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 12.03.2024 14:44 »
Also darf der Arbeitgeber keinen Einfluss darauf nehmen, ob ich einen Tag Urlaub an einem langen Sprechtag mache?

VerwaltungBert

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #4 am: 12.03.2024 14:46 »
Die Frage ist, wie du Donnerstags überhaupt 10,25 Stunden arbeiten kannst. Oder ist das die Zeit inklusive Pause? Das ArbZG erlaubt nämlich nur 10 Stunden als maximale Zeit, von daher stimmt bei deiner Aufteilung was nicht...

Die 10,25 h sind schon korrekt. Dies ist die reine Arbeitszeit (Pausen schon abgezogen). Das man über den 10h liegt ist bekannt...

Maggus

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #5 am: 12.03.2024 14:49 »
Nein, das ist eben nicht korrekt. 10h an Arbeitszeit sind maximal zulässig. Hier machen sich AG (wenn bekannt) und MA strafbar (Grundlage Arbeitszeitgesetz).

Organisator

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #6 am: 12.03.2024 14:56 »
Nein, das ist eben nicht korrekt. 10h an Arbeitszeit sind maximal zulässig. Hier machen sich AG (wenn bekannt) und MA strafbar (Grundlage Arbeitszeitgesetz).

Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.

BAT

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #7 am: 12.03.2024 14:58 »

Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.

Welche sollen das sein?

VerwaltungBert

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #8 am: 12.03.2024 14:59 »
Wie gesagt, es ist bekannt. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den Urlaubstag am "langen" Donnerstag. Urlaub ist Urlaub oder? Egal ob an einem "kurzen" oder "langen" Arbeitstag. Oder darf er die errechnete tägliche Arbeitszeit ansetzen?

Würde ja im umgekehrten Fall bedeuten, dass man an einem kurzen Tag noch Std. über hätte (Plusstunden)...

Gewerbler

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #9 am: 12.03.2024 15:10 »
§ 19 ArbZG lässt in der Tat Ausnahmen für den öffentlichen Dienst bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht zu, u.a. von der täglichen Arbeitszeit.

Aber wie auch immer. Ein Tag Urlaub ist nach meinem Wissen und Erfahrung immer "Wochenarbeitszeit/Anzahl Arbeitstage"-Stunden wert (a.k.a. durchschnittliche Arbeitszeit). Also bei 39 Wochenstunden und 5 Tagen 7,8 Stunden pro Tag. Egal, welchen der Tage man dann frei nimmt.

Anders könnte es sein, wenn man Zeitausgleich nimmt und die Stunden nach Tag festgeschrieben. Ansonsten wird auch dort die durchschnittliche Arbeitszeit genommen.

VerwaltungBert

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #10 am: 12.03.2024 15:16 »
Manche fühlen sich nämlich benachteiligt, wenn man Urlaub am langen Tag einreicht. Darf der Arbeitgeber per Dienstanweisung festlegen, dass ein Urlaubstag am Donnerstag nicht möglich ist???

BAT

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #11 am: 12.03.2024 15:19 »
Ja, der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. § 26 TVÖD

Ob da nun 2,4, oder 8 einzelne Tage die Grenze sind... liegt wohl am Einzelfall

VerwaltungBert

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #12 am: 12.03.2024 15:20 »
Ja, der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. § 26 TVÖD

Ob da nun 2,4, oder 8 einzelne Tage die Grenze sind... liegt wohl am Einzelfall

Wenn ich aber am langen Donnerstag etwas vor habe, dann kann der AG mir doch nicht vorschreiben, dass ich den folgenden kurzen Freitag auch machen muss.

Maggus

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #13 am: 12.03.2024 17:07 »
Ich verstehe den Ausgangsthread so, dass die Wochenarbeitszeit auf 5*7,8 h verteilt ist.
Damit stellt sich doch das Problem des Urlaubstages nicht wirklich.
Ein Urlaubs-, Kranken- oder Weiterbildungstag führt in diesem Fall zu 7,8 h an diesem Tag und damit zu +/- Null im Gleitzeitkonto.
Wie der Mitarbeiter an den einzelnen Wochentagen tatsächlich gearbeitet hätte ist unerheblich, da bei einer Gleitzeitregelung man von den 7,8 h abweichen kann.

Ansonsten müsste die Sollarbeitszeit entsprechend verteilt werden, wobei auch hier wieder die 10 h - Grenze eingehalten werden muss.

Organisator

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #14 am: 12.03.2024 17:29 »

Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.

Welche sollen das sein?

Siehe die Antwort von Gewerbler. In einer Dienstvereinbarung kann z.B. vereinbart werden, dass die Arbeitszeitregelungen für Beamte auch für Tarifbeschäftigte gelten (12h15min tägliche maximale Arbeitszeit)