Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Magst du uns deine Berechnung teilen?
Wenn ich mein Brutto um 1000€ reduziere (und damit ins Wohngeldfenster komme) dann habe ich ~540€ Netto weniger und bekomme aber nur ~310€ Wohngeld, woher kommen bei dir die restlichen Zuschläge.
ich habe mehrere Kinder, dadurch bekomme ich noch den Kinderzuschlag mit je ca. 290€ zum Kindergeld von 250€ drauf.
Also nochmal: wenn ich auf 60% runtergehe und Wohngeld + Kinderzuschläge mir sichere, dann habe ich "mehr Netto als Vollzeit-Netto".
Mir geht es nun um die Frage, ob ich im Prinzip auf eine Teilzeitbeschäftigung runterschraube und dadurch insgesamt weniger arbeite, aber trotzdem das gleiche oder mehr Netto erhalte.
Kennt sich da jemand aus, wie man das rechtlich sicher verpackt eintüten kann. Bin für jede kreative Antwort dankbar.