Autor Thema: Betriebsausflug fällt aus  (Read 2725 times)

poing

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Betriebsausflug fällt aus
« am: 12.03.2024 14:41 »
Moin,

unser jährlicher Betriebsausflug fällt aus (Kommune). Der neue Bürgermeister findet es unnötig, das liegt natürlich im Auge des Betrachters.

Gibt es Anrecht auf einen Betriebsausflug, wenn dieser schon seit 20 Jahren durchgeführt wird?

Gruß 

burnoutWerner

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #1 am: 12.03.2024 14:49 »
Wir haben mal eine ähnliche Situation gehabt. Haben dann den gelben Zettel geholt als Protest. Ein Jahr später gabs beim Betriebsausflug sogar Stückchen vom Chef gesponsort.
Zeit ist Geld. Deswegen bin ich im öD.
Arbeite sehr gerne von Zuhause aus.
Hobbykampfsportler, sieht man mir aber nicht an.

Herbert Meyer

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #2 am: 12.03.2024 15:00 »
Nein, der TVöD benennt kein Anrecht auf einen Betriebsausflug. Als Bürgermeister würde ich mir auch definitiv keinen kollektiven gelben Zettel bieten lassen. Dann müssen die entsprechenden Mitarbeiter halt zukünftig als Retourkutsche ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorweisen.

FearOfTheDuck

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #3 am: 12.03.2024 15:04 »
Und gegebenenfalls könnte man Überlegungen treiben, die sich gegen den mutmaßlichen gemeinschaftlichtlichen Betrug richten.

Umlauf

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #4 am: 12.03.2024 15:20 »
Eine sehr schöne Wertschätzung der Arbeitnehmer. Dabei bezahlen die AN den Spaß sogar selbst.
Ein recht armseliger Bürgermeister.

Schmitti

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #5 am: 12.03.2024 15:30 »
Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.

Umlauf

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #6 am: 12.03.2024 15:34 »
Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.

Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …

Jedenfalls bei mir (Bund) zahle ich selbst bzw. die Großkopferten werden zusätzlich zu einer freiwilligen Spende genötigt. Das Ministerium würde uns die Hölle heiß machen.

Faunus

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #7 am: 12.03.2024 15:59 »
Moin,

unser jährlicher Betriebsausflug fällt aus (Kommune). Der neue Bürgermeister findet es unnötig, das liegt natürlich im Auge des Betrachters.

Gibt es Anrecht auf einen Betriebsausflug, wenn dieser schon seit 20 Jahren durchgeführt wird?

Gruß

Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden.
Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?

Herbert Meyer

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #8 am: 12.03.2024 16:00 »
Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.

Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …

Jedenfalls bei mir (Bund) zahle ich selbst bzw. die Großkopferten werden zusätzlich zu einer freiwilligen Spende genötigt. Das Ministerium würde uns die Hölle heiß machen.

Das wird halt höchst unterschiedlich gehandhabt. Die Mitarbeiter unseres Jobcenters zahlen z. B. jedes Jahr symbolische 5 Euro für den Betriebsausflug/Sommerfest, sind aber für ihre opulenten und rauschenden Fest bekannt. Ist halt immer eine Frage, wie clever man mit Kostenstellen umgeht.

Herbert Meyer

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #9 am: 12.03.2024 16:03 »
Zitat
Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden.
Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?

Wo im TVöD soll das bitte definiert sein?

Schmitti

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #10 am: 12.03.2024 16:06 »
Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
Bekommt ihr den Tag vom Urlaub abgezogen, oder werden die Bezüge gekürzt? Ob der Staatshaushalt Bier und Schnittchen bezahlt wäre mir da noch eher egal, das dürfte regelmäßig deutlich weniger sein als die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.

Faunus

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #11 am: 12.03.2024 16:14 »
Zitat
Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden.
Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?

Wo im TVöD soll das bitte definiert sein?

Übergeordnet ist immer noch das Gesetz und hier findet es sich unter dem rechtl. Begriff "betriebliche Übung" wieder - meiner bescheidenen Meinung nach.
Internetrecherche zu dem Begriff bitte selbst durchführen.

Faunus

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #12 am: 12.03.2024 16:20 »
die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.

Nun, es dürfte deutlich teurer werden, diesen ausfallen zu lassen. Könnte man diesen Schaden bitte dem "besonders befähigten Vorgesetzten" vom Gehalt abziehen, da es seine rotzige Entscheidung war.

Als Steuerzahler bin ich inzw. ziemlich angepixxt über die entstehenden Kosten der Demotivationsshows durch die immer häufiger aufschlagenden unfähigen Vorgesetzten.

Umlauf

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #13 am: 12.03.2024 16:20 »
Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
Bekommt ihr den Tag vom Urlaub abgezogen, oder werden die Bezüge gekürzt? Ob der Staatshaushalt Bier und Schnittchen bezahlt wäre mir da noch eher egal, das dürfte regelmäßig deutlich weniger sein als die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.

Käme trotzdem beim Ministerium und der nächsten Prüfung durch den Rechnungshof ganz schlecht. (und die Blöd nicht vergessen)

Nein es gibt bei einem Tag keine Abzüge, da das Kulturprogramm als politische Bildung betrachtet wird.
Ich kenne aber das Betriebsausflugsprogramm einer großen Firma, mit der wir oft zu tun haben…

BAT

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Antw:Betriebsausflug fällt aus
« Antwort #14 am: 12.03.2024 19:26 »
Politisches Programm?

Worunter läuft das? Beamte haben meines Wissens keinen Anspruch auf "Bildungsurlaub".