Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.
Moin,unser jährlicher Betriebsausflug fällt aus (Kommune). Der neue Bürgermeister findet es unnötig, das liegt natürlich im Auge des Betrachters.Gibt es Anrecht auf einen Betriebsausflug, wenn dieser schon seit 20 Jahren durchgeführt wird? Gruß
Zitat von: Schmitti am 12.03.2024 15:30Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …Jedenfalls bei mir (Bund) zahle ich selbst bzw. die Großkopferten werden zusätzlich zu einer freiwilligen Spende genötigt. Das Ministerium würde uns die Hölle heiß machen.
Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden. Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?
Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
ZitatIch meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden. Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?Wo im TVöD soll das bitte definiert sein?
die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.
Zitat von: Umlauf am 12.03.2024 15:34Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …Bekommt ihr den Tag vom Urlaub abgezogen, oder werden die Bezüge gekürzt? Ob der Staatshaushalt Bier und Schnittchen bezahlt wäre mir da noch eher egal, das dürfte regelmäßig deutlich weniger sein als die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.