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Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen

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clarion:
Wenn Du meinst, dass Dir wirksam eine höherwertige Aufgabe übertragen wurde und Du sogar eine zutreffende aktualisierte schriftliche Stellenbeschreibung hast, ist ja genügend Material vorhanden, um sich an einen mit der Materie vertrauten Anwalt zu wenden. Um jetzt nicht unnötig  Geld zu verlieren, könntest Du den AG schriftlich Deine Rechtsmeinung vortragen und das passende Entgelt rückwirkend ab Aufgabenübertragung einfordern. Dann ist der AG erstmal wieder in Zugzwang.

MoinMoin:
Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

Micolash:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2024 07:00 ---Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

--- End quote ---

Meines Wissens heißt es "meines Wissens" und nicht "meines Wissens nach" ;)

Ansonsten korrekt:


--- Zitat ---Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bestimmt ausdrücklich, dass sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten dürfen.
--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: Micolash am 13.03.2024 12:56 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2024 07:00 ---Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

--- End quote ---

Meines Wissens heißt es "meines Wissens" und nicht "meines Wissens nach" ;)

Ansonsten korrekt:


--- Zitat ---Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bestimmt ausdrücklich, dass sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten dürfen.
--- End quote ---
Danke für die Klarstellung und korrekt meiner Ausdrucksschwäche.


--- End quote ---

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2024 14:59 ---
--- Zitat von: Micolash am 13.03.2024 12:56 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2024 07:00 ---Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

--- End quote ---

Meines Wissens heißt es "meines Wissens" und nicht "meines Wissens nach" ;)

Ansonsten korrekt:


--- Zitat ---Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bestimmt ausdrücklich, dass sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten dürfen.
--- End quote ---
Danke für die Klarstellung und korrekt meiner Ausdrucksschwäche.


--- End quote ---

--- End quote ---

nicht nur Ausdrucks- sondern auch noch Zitierschwäche. So kanns ja nix werden...

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