Autor Thema: Benachteiligung durch Überstunden  (Read 1199 times)

StrikeCgn94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Benachteiligung durch Überstunden
« am: 13.03.2024 05:04 »
Hey ihr Lieben, hab  folgendes Problem.

Hab mal wieder ordentlich Überstunden angesammelt (180h in ca. 6 Monaten) würde mir diese gern  auszahlen lassen, allerdings sperrt sich die Personalstelle andauernd dagegen wegen anderer Abteilungen bei der Stadt die wohl gern mit dem auszahlen lassen herumgetrickst haben und wir bekommen jetzt immer gesagt das wir diese abfeiern sollen.   :-\

Da ich allerdings im Schichtdienst arbeite und mein Gehalt durch Nachtzulagen aufwerte, würden mir diese im Falle von ,,Überstunden  abfeiern´´  komplett entfallen und am Ende mehrere hundert Euro auf der Abrechnung fehlen da ich ja dann keinen Ausgleich dafür erhalte wie im Falle von Erkrankung oder Urlaub.  :'(

Ist das so wirklich Rechtens oder kann ich dagegen vorgehen ?
Würde sonst  in Zukunft keinerlei Dienste mehr zusätzlich  abdecken um Überstunden zu vermeiden.

Liebe Grüße aus Köln ;D

Flowerpowerkiki

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Benachteiligung durch Überstunden
« Antwort #1 am: 13.03.2024 05:46 »
Um was für Überstunden handelt es sich? Angewiesene Mehrarbeit?

StrikeCgn94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Benachteiligung durch Überstunden
« Antwort #2 am: 13.03.2024 06:11 »
Naja die Überstunden kamen durch das Einspringen an meinen Freien  Tagen zustande. Arbeite in der Jugendhilfe bei der Stadt. Bin mir nicht sicher wie  diese einzuordnen sind :D

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Benachteiligung durch Überstunden
« Antwort #3 am: 13.03.2024 07:37 »
Naja die Überstunden kamen durch das Einspringen an meinen Freien  Tagen zustande. Arbeite in der Jugendhilfe bei der Stadt. Bin mir nicht sicher wie  diese einzuordnen sind :D

Hat dein Arbeitgeber (ggf. vertreten durch die Personalstelle) dich angewiesen, Überstunden zu leisten? Oder bist du freiwillig auf Wunsch deines Chefs eingesprungen?

Bei letzterem wäre es Gleitzeitguthaben, bei dem grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung besteht, da diese Stunden freiwillig geleistet wurden.