Autor Thema: [BW] Anrecht auf Beurteilung???  (Read 3077 times)

Masterplan1983

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« am: 13.03.2024 09:36 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

« Last Edit: 13.03.2024 15:58 von Admin »

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #1 am: 13.03.2024 11:40 »
Ich würde auf so eine Beurteilung schreiben "Der tatsächlich im Arbeitsleben verbrachte Zeitraum reicht als valider Beurteilungszeitraum leider nicht aus".
Vielleicht ist der Freund auch deshalb "immernoch A6".

Masterplan1983

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #2 am: 13.03.2024 13:22 »
Danke für deine Antwort. Allerdings soll die Entscheidung für ein Kind und auch die Elternzeit als Mann zu nehmen kein Hinterungsgrund für eine Beurteilung sein zumindest laut Gesetz. Nur darum geht es!

Ich hoffe, dass Sie keine Menschen mit ihrem Gedankengut führen.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #3 am: 13.03.2024 14:49 »
Doch, tue ich durchaus. Und wenn einer davon die letzten 5 Jahre durchgearbeitet hat, und der andere solche Anwesenheitszeiten wie o.g. hat, dann kann ich den einen eben auch vernünftig beurteilen, den anderen aber nicht. Was ich persönlich von den aktuellen Elternzeitregelungen halte hat damit herzlich wenig zu tun. Ich kann jeden Vater verstehen, der möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen will, und hätte die Möglichkeiten früher, wenn sie so gewesen wären, wohl auch genutzt. Wenn ich mir das bayerische Leistungslaufbahngesetz ansehe, wann und nach welchen Kriterien welcher Beamter zu beurteilen ist, steht für mich fest, dass ich das mit dem dargestellten Lebenslauf derzeit gar nicht ernsthaft beurteilen kann.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #4 am: 13.03.2024 14:59 »
Ich würde mich darauf berufen:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 4 Verbot der Diskriminierung

Wahrscheinlich gibt es noch andere einschlägige Gesetzesgrundlagen.

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #5 am: 13.03.2024 15:48 »
Siehe hier

Nr. 3.1.4

https://www.km.bayern.de/download/25857_Beurteilungsrichtlinien-Geschäftsbereich-24.03.2021.pdf

shimanu

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #6 am: 13.03.2024 15:54 »
Ich kann jeden Vater verstehen, der möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen will, und hätte die Möglichkeiten früher, wenn sie so gewesen wären, wohl auch genutzt.

Ich bin selbst Vater und habe insgesamt 6 Monate Elternzeit genommen, z. T. auch ohne Elterngeld. Häufig habe ich ähnliche Aussagen gehört: "gab es früher nicht". Kann ich nicht nachvollziehen. Das Bundeserziehungsgesetz existiert seit 1986 und ermöglichte auch damals bereits für Väter den Anspruch auf Erziehungsgeld.

Auch damals bestand die Möglichkeit für Väter sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern, es war nur gesellschaftlich noch weniger anerkannt wie heute.

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #7 am: 13.03.2024 17:58 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

LehrerInNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #8 am: 13.03.2024 18:13 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

Das ist der mit Abstand lächerlichste Kommentar, den hier jemals gelesen habe. 

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #9 am: 13.03.2024 21:40 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

Das ist der mit Abstand lächerlichste Kommentar, den hier jemals gelesen habe.

Wenn ich mich schon LehrerIn in einem Forum nennen muss weiß ich wer hier lächerlich ist.

... und richtig ist: den ich hier jemals gelesen habe. Bei solchen Pädagogen (bzw. in ihrem Fall LehrerInnen!) wundert mich nichts mehr.
« Last Edit: 13.03.2024 21:47 von Besoldungsrechner »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,864
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #10 am: 13.03.2024 23:20 »
Hups, noch jemand aus dem letzten Jahrtausend hier? Wirklich lächerlich, ist bestimmt ein Mann.

Mal davon  ab sollte es wahrlich möglich sein, für Beamte in Teilzeit eine Beurteilung zu erstellen.  Man setzte die geschaffte Arbeit in Relation zur wöchentlichen Arbeitszeit und garniere es mit dem gezeigten Sozialverhalten und fertig ist die Beurteilung.

Gewerbler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #11 am: 14.03.2024 07:34 »

Wenn ich mich schon LehrerIn in einem Forum nennen muss weiß ich wer hier lächerlich ist.

... und richtig ist: den ich hier jemals gelesen habe. Bei solchen Pädagogen (bzw. in ihrem Fall LehrerInnen!) wundert mich nichts mehr.

Auch von mir eine OffTopic-Anmerkung: Schon mal drüber nachgedacht, dass es sich um einen Lehrer handelt, der in NRW arbeitet? Lehrer in NRW...LehrerInNRW... Hmmm  :o
Manchmal könnte man vielleicht kurz den Kopf einschalten, bevor man unnötigerweise eine Gender-Debatte startet, die hier nichts zu suchen hat. Aber passt ja zu den sonst geäußerten Ansichten...  :)

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #12 am: 14.03.2024 08:49 »
Man setzte die geschaffte Arbeit in Relation zur wöchentlichen Arbeitszeit und garniere es mit dem gezeigten Sozialverhalten und fertig ist die Beurteilung.
Ja, könnte man sicher so machen. Hat dann aber mit den Beurteilungskriterien nach Art. 58 Abs. 3 LlbG nur am Rande was zu tun.

LehrerInNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #13 am: 14.03.2024 11:59 »
@Gewerbler  .... pssst .... das ist doch mein großes Geheimnis.

@ Besoldungsrechner: Maiin Fähler endert nur rain gahrnichts an dehr Lächrliechkeith irer Beiträhge.

@ Schmitti: Danke, dass Sie versuchen das Thema wieder einzufangen.

Damit bin ich raus

*mic drop*

SpeedyG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #14 am: 14.03.2024 13:24 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

Das ist der mit Abstand lächerlichste Kommentar, den hier jemals gelesen habe.

Wenn ich mich schon LehrerIn in einem Forum nennen muss weiß ich wer hier lächerlich ist.

... und richtig ist: den ich hier jemals gelesen habe. Bei solchen Pädagogen (bzw. in ihrem Fall LehrerInnen!) wundert mich nichts mehr.

Was für ein Schwachsinn.