Doch, tue ich durchaus. Und wenn einer davon die letzten 5 Jahre durchgearbeitet hat, und der andere solche Anwesenheitszeiten wie o.g. hat, dann kann ich den einen eben auch vernünftig beurteilen, den anderen aber nicht. Was ich persönlich von den aktuellen Elternzeitregelungen halte hat damit herzlich wenig zu tun. Ich kann jeden Vater verstehen, der möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen will, und hätte die Möglichkeiten früher, wenn sie so gewesen wären, wohl auch genutzt. Wenn ich mir das bayerische Leistungslaufbahngesetz ansehe, wann und nach welchen Kriterien welcher Beamter zu beurteilen ist, steht für mich fest, dass ich das mit dem dargestellten Lebenslauf derzeit gar nicht ernsthaft beurteilen kann.