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[BW] Anrecht auf Beurteilung???

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Schmitti:

--- Zitat von: Masterplan1983 am 15.03.2024 06:12 ---Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?
--- End quote ---
Irgendwann? Klar.

Hat sich der glücklich verheiratete Freund die dafür relevanten Rechtsgrundlagen, die hier im Thema schon genannt wurden, denn mal angesehen?

0esli0:
„Immernoch“ A6?
Das kann ich toppen (Bundesland Sachsen):
- 2014 Ausbildung bestanden
-2017 Beamter auf Lebenszeit
-seit der Laufbahnausbildung immer Vollzeit im Dienst
-letzten Regelbeurteilungen mind. oder über 10 Punkte; die Voraussetzungen für eine A7 sind also schon länger gegeben

Ist es eigentlich üblich, dass man die Beförderung selbst ein bisschen „anschubst“, indem man einen Antrag darauf stellt? Hört man immer wieder in der Kollegschaft. Ich habe es bisher gelassen.

Tagelöhner:
Ein Beamter fragt ob er einen Antrag auf Beförderung stellen soll, so wie vielleicht manch einer seiner Kollegen. Die Bestenauslese ist einfach zu köstlich...wer da so alles ins besondere Dienst- und Treueverhältnis übernommen wird und nicht mal fundamentale basics seines Dienstverhältnisses versteht.

Stell' ruhig mal einen, vielleicht ist deine Beurteilung dann bald wieder unterhalb der Quotierung  ;D

0esli0:

--- Zitat von: Tagelöhner am 15.03.2024 10:42 ---Ein Beamter fragt ob er einen Antrag auf Beförderung stellen soll, so wie vielleicht manch einer seiner Kollegen. Die Bestenauslese ist einfach zu köstlich...wer da so alles ins besondere Dienst- und Treueverhältnis übernommen wird und nicht mal fundamentale basics seines Dienstverhältnisses versteht.

Stell' ruhig mal einen, vielleicht ist deine Beurteilung dann bald wieder unterhalb der Quotierung  ;D

--- End quote ---


Ich habe nicht gefragt, ob ich einen stellen soll, sondern ob es in anderen Bereichen auch üblich ist. Scheint bei uns zumindest üblich zu sein - hört man von Kollegen aus dem gD immer wieder.
 Dass das Leistungsprinzip bzw. das Prinzip der Bestenauslese gilt, ist mir bewusst.  Vielleicht wird ja aber durch so einen Antrag der Vorgang etwas beschleunigt, da sich das zuständige Ressort dann damit befassen und eine Entscheidung treffen „muss“, wenn ein solcher vorliegt.

Schmitti:
Wieso "muss" sie das?

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