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[BW] Anrecht auf Beurteilung???

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Tagelöhner:
Wenn man einen "Antrag" für den heiligen Gral hält, ungeachtet ob dieser völlig unbeachtlich ist und der Dienstherr überhaupt keine Verpflichtung hat sich mit diesem zu befassen, kann man diesen natürlich stellen. Vielleicht fühlt man sich danach ja besser...

Ich würde mich eher mal mit dem Stellenkegel der Dienststelle, der eigenen Dienstpostenbewertung, der Konkurrenzsituation im Beamtenbereich der Dienststelle und eventuell mal mit dem Nasenfaktor beschäftigen bzw. beobachten wer sich die Gunst der Vorgesetzten besser erschlichen oder verdient hat.

Ein normales Gespräch mit den Vorgesetzten kann auch dazu dienen, mögliche Gründe zu eruieren.

Schmitti:
Oder man fragt einfach einen Freund, ob der nichtmal in einem anonymen Internetforum danach fragen kann.  :D

Dienstleister:
Ich würde einfach mal in die Beurteilungsverordnung (BeurtVO) Baden Württemberg gucken.
§ 2 ist da schon recht hilfreich!

Landesdiener:

--- Zitat von: Masterplan1983 am 15.03.2024 06:12 ---Jetzt zu der Ausgangsfrage:

Er ist 2017 eingestiegen. Zeit für sein Kind zu nehmen ist keine Schande, sondern die Welt hat sich weiter gedreht, auch wenn das viele hier nicht wahrhaben wollen.

Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?

--- End quote ---
So wie ich das auf die Schnelle sehe, ist alles im grünen Bereich. Während der Probezeit gibt es nur die Probezeitbeurteilungen, hier nur eine. Zum Stichtag der letzten Regelbeurteilung 2021 war der Freund noch in Probezeit. Der nächste Stichtag ist dieses Jahr. Somit müsste er nun seine erste Regelbeurteilung erhalten – und das auch völlig unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Die Beurteilungsverordnung - BeurtVO und Beurteilungsrichtlinien – BRL helfen hier weiter. Ich gehe von Baden-Württemberg aus...

Fragmon:

--- Zitat von: 0esli0 am 15.03.2024 10:32 ---„Immernoch“ A6?
Das kann ich toppen (Bundesland Sachsen):
- 2014 Ausbildung bestanden
-2017 Beamter auf Lebenszeit
-seit der Laufbahnausbildung immer Vollzeit im Dienst
-letzten Regelbeurteilungen mind. oder über 10 Punkte; die Voraussetzungen für eine A7 sind also schon länger gegeben

Ist es eigentlich üblich, dass man die Beförderung selbst ein bisschen „anschubst“, indem man einen Antrag darauf stellt? Hört man immer wieder in der Kollegschaft. Ich habe es bisher gelassen.

--- End quote ---

Justiz oder Polizei? In größeren Behörden kann es gut sein, dass man immer wieder nach hinten rutscht, da zunächst die besser bepunkteten befördert werden. Bis man dann selbst dran wäre gibt es eine neue Beurteilung und alles geht von vorne los, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass es in der A6 so viel >11Pkt. geben wird.

Mit jeder Beförderungsrunde (in Sachsen meist April/Oktober) werden die Beförderungsvoraussetzungen eigentlich veröffentlicht bzw. die Gründe für Nichtbeförderung genannt, um einen Rechtsschutz zu ermöglichen. Frage im Zweifel einfach mal deinen Personalrat. Der hat normalerweise Einsicht in die Beförderungslisten. Ansonsten mal im Personalreferat nachfragen. Die Mitarbeiter/innen beißen grundsätzlich nicht.

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