Autor Thema: Höhergruppierung Tvöd Kommunen  (Read 2834 times)

leser3000

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Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« am: 13.03.2024 10:35 »
Hallo,

fiktiver Fall:

Quereinsteigerin auf Stelle Facharchivarin mit EG 11 bearbeitet dauerhaft tatsächlich viele Aufgaben, die in der bestehenden Stellenbeschreibung nicht enthalten sind, zusätzlich hat die Person neue dauerhafte Tätigkeit übertragen bekommen (wo muss das stehen?), die nach Bewertungsmatrix des Fachverbandes EG 13 rechtfertigen würde.

Kann die Person überhaupt einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Muss die Person sich dann erneut intern auf die eigene Stelle bewerben?

Wie läuft das Verfahren, der Prozess ab?

Kenne mich da leider so gut wie gar nicht aus.

Danke für die Hilfe

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #1 am: 13.03.2024 10:45 »
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben. Dies erfolgt regelmäßig in einer Tätigkeitsdarstellung.

Also: Was in der Tätigkeitsdarstellung steht ist eingruppierungsrelevant; was tatsächlich gemacht wird, nicht.

leser3000

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #2 am: 13.03.2024 10:52 »
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben. Dies erfolgt regelmäßig in einer Tätigkeitsdarstellung.

Also: Was in der Tätigkeitsdarstellung steht ist eingruppierungsrelevant; was tatsächlich gemacht wird, nicht.

Also müsste ich zunächst die Stellenbeschreibung anpassen? Wie geht es dann weiter?

PiA

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #3 am: 13.03.2024 10:59 »
Die Übertragung von geänderten Tätigkeiten erfolgt durch einen dazu bevollmächtigten Arbeitgebervertreter, idR. durch das Personalamt und idR. als Änderung/Ergänzung zum Arbeitvertrag o. ä.

Mit dauerhafter Übertragung geänderter (oder weiterer) Tätigkeiten erfolgt eine Änderung der Eingruppierung qua Tarif / EGO, sofern die neuen Tätigkeiten (insgesamt) zu einer Änderung führen, § 12 TVöD. (Wenn die neuen Tätigkeiten insg. zu derselben Eingruppierung führ(t)en, änderte sich ja nichts.)

Ein Antrag ist nicht erforderlich bzw. nicht "möglich", da es einen Automatismus gibt.

Was erforderlich sein kann, ist ein Hinweis an die Anrechnungsstelle, dass man nunmehr andere Tätigkeiten ausübt, die - zumindest nach Auffassung des AN - zu einer anderen Eingruppierung führen.
Dann "kann" man darüber streiten, welche Eingruppierung aus den Tätigkeiten richtiger Weise folgt, hilfsweise vor dem Arbeitsgericht.

Sofern bereits das bisherige Entgelt weitergezahlt worden ist, kann man die "Änderung" der Entgeltabrechnungen seit Änderungen der Tätigkeiten "beantragen". Besser gesagt, den Abrechnungen widersprechen und die Berichtigung sowie (ausdrücklich!) die Auszahlung des Mehrentgelts (wichtig, § 37 TVöD) einfordern.
Auch dann "kann" man darüber streiten (s.o.), welche Eingruppierung aus den Tätigkeiten richtiger Weise folgt.


Wieso sich die Person nach der Übertragung geänderter Tätigkeiten erneut bewerben sollen müsste, erschließt sich mir nicht.


Wäre der Fall nicht fiktiv, würde ich zu einem Gespräch mit dem Personalrat, einer Gewerkschaft und/oder einem Arbeitsrechtler raten, da es in diesen Konstellationen oft auf die individuellen Umstände des Einzelfalles ankommt.



EDIT:
Was denn nun? Fiktiver Fall oder nicht?
Sind neue Tätigkeiten bereits übertragen oder nicht?
Die Stellenbeschreibung ist egal, die Übertragung der einzelnen Tätigkeiten nebst ihrer Zeitanteile ist relevant.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #4 am: 13.03.2024 11:02 »
Der Arbeitgeber überträgt die (neuen) Aufgaben mit der Tätigkeitsdarstellung bzw. bei euch mit der Stellenbeschreibung. Sobald die Aufgaben übertragen sind, ist der Mitarbeiter entsprechend eingruppiert. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist daher tariflich nicht vorgesehen.

Ergibt sich daraus eine Änderung der Eingruppierung, müsste der Mitarbeiter der Aufgabenübertragung zustimmen. Typischerweise würde der Personalbereich im Vorfeld dies mit dem Mitarbeiter besprechen.


TreueTomate

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #5 am: 13.03.2024 19:09 »
Eine theoretische Frage hierzu in umgekehrte Richtung:

Ein AN wird in EG12 als X eingestellt. Er arbeitet lange Zeit in dieser Stelle hat aber immer die Aufassung
seine grenzenlos hochkomplexe Aufgabe erfordert EG25. Daraufhin reicht er einen Antrag zur Neubewertung an oder sonstiges und der Arbeitgeber kommt nach Prüfung zu dem Schluss, das es sich eigentlich nur um Arbeiten handelt die nach EG1 gezahlt werden sollten.

Was würde passieren?

Ich lese immer nur, das alle der Meinung sind, Ihre Arbeit ist zu niedrig bezahlt. Was würde aber passieren, wenn eine Überprüfung genau das Gegenteil bewirkt ? Hätte man sich damit selbst ins Bein geschossen?

BAT

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #6 am: 13.03.2024 19:22 »
Im Gegenteil, nach den Regelungen des TVÖD hat er stark gewonnen.

Da nur sechs Monate rückwirkend korrigiert wird, hat er evtl. jahrelang für viel Geld weniger gemacht.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #7 am: 14.03.2024 09:49 »
Eine theoretische Frage hierzu in umgekehrte Richtung:

Ein AN wird in EG12 als X eingestellt. Er arbeitet lange Zeit in dieser Stelle hat aber immer die Aufassung
seine grenzenlos hochkomplexe Aufgabe erfordert EG25. Daraufhin reicht er einen Antrag zur Neubewertung an oder sonstiges und der Arbeitgeber kommt nach Prüfung zu dem Schluss, das es sich eigentlich nur um Arbeiten handelt die nach EG1 gezahlt werden sollten.

Was würde passieren?

Ich lese immer nur, das alle der Meinung sind, Ihre Arbeit ist zu niedrig bezahlt. Was würde aber passieren, wenn eine Überprüfung genau das Gegenteil bewirkt ? Hätte man sich damit selbst ins Bein geschossen?

Wie es so ist bei Rechtsmeinungen, sie können unterschiedlich ausfallen. Daher besteht logischerweise das Risiko, dass die eigene Rechtsmeinung von berufener Stelle (hier das Arbeitsgericht) korrigiert wird, was auch negative Auswirkungen haben kann.

leser3000

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #8 am: 14.03.2024 12:57 »
Tja, besten Dank. Also kann man entweder nix ändern oder man ist selbst schuld, wenn es nach hinten losgeht? Also verwalten wir uns weiter...

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #9 am: 14.03.2024 13:08 »
Tja, besten Dank. Also kann man entweder nix ändern oder man ist selbst schuld, wenn es nach hinten losgeht? Also verwalten wir uns weiter...

Man kann da sehr viel machen: Die Aufgaben machen, die einem übertragen wurden. Sich Aufgaben übertragen lassen, die man machen soll. Und daraus ergibt sich dann die entsprechende Eingruppierung.

brian

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Antw:Höhergruppierung Tvöd Kommunen
« Antwort #10 am: 15.03.2024 08:42 »
Eine theoretische Frage hierzu in umgekehrte Richtung:

Ein AN wird in EG12 als X eingestellt. Er arbeitet lange Zeit in dieser Stelle hat aber immer die Aufassung
seine grenzenlos hochkomplexe Aufgabe erfordert EG25. Daraufhin reicht er einen Antrag zur Neubewertung an oder sonstiges und der Arbeitgeber kommt nach Prüfung zu dem Schluss, das es sich eigentlich nur um Arbeiten handelt die nach EG1 gezahlt werden sollten.

Was würde passieren?

Ich lese immer nur, das alle der Meinung sind, Ihre Arbeit ist zu niedrig bezahlt. Was würde aber passieren, wenn eine Überprüfung genau das Gegenteil bewirkt ? Hätte man sich damit selbst ins Bein geschossen?

Ist bei uns vor Jahren mal passiert noch zu BAT-Zeiten. Die Leute, die vor der Korrektur die Arbeit gemacht haben, haben ihr bisheriges Gehalt weiter bekommen. Neu dazugekommene nicht. Da ging es allerdings auch "nur" um Bewährungsaufstieg, der in der korrekten Beurteilung nicht zum Tragen kam.

In einem anderen Fall wurden der zu hoch bezahlten Kollegin andere Aufgaben übertragen und  sie musste das Amt wechseln.