Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Tvöd Kommunen
leser3000:
Hallo,
fiktiver Fall:
Quereinsteigerin auf Stelle Facharchivarin mit EG 11 bearbeitet dauerhaft tatsächlich viele Aufgaben, die in der bestehenden Stellenbeschreibung nicht enthalten sind, zusätzlich hat die Person neue dauerhafte Tätigkeit übertragen bekommen (wo muss das stehen?), die nach Bewertungsmatrix des Fachverbandes EG 13 rechtfertigen würde.
Kann die Person überhaupt einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Muss die Person sich dann erneut intern auf die eigene Stelle bewerben?
Wie läuft das Verfahren, der Prozess ab?
Kenne mich da leider so gut wie gar nicht aus.
Danke für die Hilfe
Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben. Dies erfolgt regelmäßig in einer Tätigkeitsdarstellung.
Also: Was in der Tätigkeitsdarstellung steht ist eingruppierungsrelevant; was tatsächlich gemacht wird, nicht.
leser3000:
--- Zitat von: Organisator am 13.03.2024 10:45 ---Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben. Dies erfolgt regelmäßig in einer Tätigkeitsdarstellung.
Also: Was in der Tätigkeitsdarstellung steht ist eingruppierungsrelevant; was tatsächlich gemacht wird, nicht.
--- End quote ---
Also müsste ich zunächst die Stellenbeschreibung anpassen? Wie geht es dann weiter?
PiA:
Die Übertragung von geänderten Tätigkeiten erfolgt durch einen dazu bevollmächtigten Arbeitgebervertreter, idR. durch das Personalamt und idR. als Änderung/Ergänzung zum Arbeitvertrag o. ä.
Mit dauerhafter Übertragung geänderter (oder weiterer) Tätigkeiten erfolgt eine Änderung der Eingruppierung qua Tarif / EGO, sofern die neuen Tätigkeiten (insgesamt) zu einer Änderung führen, § 12 TVöD. (Wenn die neuen Tätigkeiten insg. zu derselben Eingruppierung führ(t)en, änderte sich ja nichts.)
Ein Antrag ist nicht erforderlich bzw. nicht "möglich", da es einen Automatismus gibt.
Was erforderlich sein kann, ist ein Hinweis an die Anrechnungsstelle, dass man nunmehr andere Tätigkeiten ausübt, die - zumindest nach Auffassung des AN - zu einer anderen Eingruppierung führen.
Dann "kann" man darüber streiten, welche Eingruppierung aus den Tätigkeiten richtiger Weise folgt, hilfsweise vor dem Arbeitsgericht.
Sofern bereits das bisherige Entgelt weitergezahlt worden ist, kann man die "Änderung" der Entgeltabrechnungen seit Änderungen der Tätigkeiten "beantragen". Besser gesagt, den Abrechnungen widersprechen und die Berichtigung sowie (ausdrücklich!) die Auszahlung des Mehrentgelts (wichtig, § 37 TVöD) einfordern.
Auch dann "kann" man darüber streiten (s.o.), welche Eingruppierung aus den Tätigkeiten richtiger Weise folgt.
Wieso sich die Person nach der Übertragung geänderter Tätigkeiten erneut bewerben sollen müsste, erschließt sich mir nicht.
Wäre der Fall nicht fiktiv, würde ich zu einem Gespräch mit dem Personalrat, einer Gewerkschaft und/oder einem Arbeitsrechtler raten, da es in diesen Konstellationen oft auf die individuellen Umstände des Einzelfalles ankommt.
EDIT:
Was denn nun? Fiktiver Fall oder nicht?
Sind neue Tätigkeiten bereits übertragen oder nicht?
Die Stellenbeschreibung ist egal, die Übertragung der einzelnen Tätigkeiten nebst ihrer Zeitanteile ist relevant.
Organisator:
Der Arbeitgeber überträgt die (neuen) Aufgaben mit der Tätigkeitsdarstellung bzw. bei euch mit der Stellenbeschreibung. Sobald die Aufgaben übertragen sind, ist der Mitarbeiter entsprechend eingruppiert. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist daher tariflich nicht vorgesehen.
Ergibt sich daraus eine Änderung der Eingruppierung, müsste der Mitarbeiter der Aufgabenübertragung zustimmen. Typischerweise würde der Personalbereich im Vorfeld dies mit dem Mitarbeiter besprechen.
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