Autor Thema: Inflationsausgleich/Erwerbsminderungsrente/Krankenstand??  (Read 1376 times)

zapuntel

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Hallo

bei mir schaut es i.M. so aus:
jetzt Anfang des Jahres 2024 bewilligte
Erwerbsminderungsrente, davor war ich krankgeschrieben.
Die Lohnfortzahlung ging bis Mitte Mai und der Krankengeldzuschuss genau bis 30.12.23.

Arbeitsvertrag ruht nun ab 1.3.24 bis 26 (EMR ist befristet)

Auf Anfrage bei LfF wurde ich gefragt, seit wann ich EmRente beziehe (jetzt im März das 1. Mal) und es fraglich ist, ob ich was bekomme.

Ich dachte, der 9.12.23 ist maßgeblich. Da war ich krankgeschrieben und bezog Krankengeldzuschuss zum Krankengeld.

Was hat nun die EMR ab 2024 mit der Inflationsausgleichsprämie zu tun?
Irgendwie hatte ich gehofft, anteilig was zu bekommen....

LG

McOldie

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Es besteht Anspruch auf die Einmalzahlung im Dezember 2023.

zapuntel

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also, ich bekomme nichts.

Das LfF argumentiert mit der EMR, die ich ab Sommer 23 bewilligt bekommen habe, dass weiß ich aber erst seit 6 Wochen.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass zählt, was am 9.12.23 der Fall war. Da war ich auf Krankengeld und Krankengeldzuschuss. Aber das interessiert jetzt wohl nimmer.

Währen anteilig für 30/Woche schon einiges gewesen

Ich kann jedem nur raten, werdet ja ned krank, man ist überall der Gearschte....

FearOfTheDuck

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Schriftlich einfordern, Frist setzten, notfalls einklagen.

TV-Ler

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...
Das LfF argumentiert mit der EMR, die ich ab Sommer 23 bewilligt bekommen habe, dass weiß ich aber erst seit 6 Wochen.
...
Warum weißt du das erst seit 6 Wochen?

zapuntel

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Dass die EMR bewilligt wird, habe ich im Februar erfahren, das Verfahren hat ziemlich lange gedauert....

Deshalb 6 Wochen. Vorher war überhaupt nicht klar, ob das überhaupt durchgeht...

TV-Ler

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Dass die EMR bewilligt wird, habe ich im Februar erfahren, das Verfahren hat ziemlich lange gedauert....

Deshalb 6 Wochen. Vorher war überhaupt nicht klar, ob das überhaupt durchgeht...
Überlicherweise wird die EMR ab dem 1. des Monats der Antragstellung bewilligt, ggf. auch rückwirkend. Du hast die Rente also in einem Monat im Sommer 2023 beantragt.
Damit hätte dir auch seit diesem Zeitpunkt bewusst sein können, daß du im "Erfolgsfall" ab Sommer 2023 EMR-Rentner bist.

Nun hat die Bewilligung, warum auch immer, etwas länger gedauert (hat zwischenzeitlich keine Kommunikation mit der RV stattgefunden?). Die Rente sollte entsprechend nachgezahlt werden, Krankengeld und Krankengeldzuschuss zurückgezahlt.
Das AV ruht folglich seit Sommer 2023 und somit besteht kein Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung.

Das das nicht gut gelaufen und aus deiner Sicht ärgerlich ist, versteht sich.

Glücklisch

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Schriftlich einfordern, Frist setzten, notfalls einklagen.

auf welcher Grundlage?

Bei EM-Rente besteht kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Somit keine Bezüge im Zeitraum.

zapuntel

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dann isses so, schade. es hieß über die Verdi,
Stichtagregelung, aber egal. Die EM Rente, das ist alles hinterher, heuer gelaufen.

Achja, es hat sehr wohl über mich und den Sovd Kontakt zur DRV bestanden, immer wieder.
Eine Laufzeit der Anträge von mind 1 Jahr und mehr sind i.M. als normal anzusehen. Da gings bei mir mit 9 Monaten direkt flott   Hatte berufstechnisch auch damit und Versorgungsämtern zu tun. Auf meinen GdB hab ich noch länger gewartet. Leider normal.

TV-Ler

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dann isses so, schade. es hieß über die Verdi,
Stichtagregelung, aber egal. Die EM Rente, das ist alles hinterher, heuer gelaufen.
...
Nein, da ist nichts hinterher gelaufen!
War ja wohl nicht so, daß die DRV dir kürzlich einen Brief geschrieben hat mit der Info, sie hätten ne EMR zu vergeben, sogar wenn gewünscht 9 Monate rückwirkend und ob du vielleicht bock darauf hättest?
Und du bist da dann aus Unwissenheit das damit dein Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung flöten geht, drauf reingefallen...

Nein, DU hast im Sommer 2023 einen Antrag auf EMR gestellt und sicher auch vom SoVD erfahren, das die EMR - wenn bewilligt - ab dem Monat der Antragstellung auch rückwirkend gilt und gezahlt wird.
Was es tatsächlich hinterher gab, war der Tarifabschluss und die Erkenntnis, daß es aus heutiger Sicht evtl. günstiger gewesen wäre, den EMR-Antrag erst im Januar 2024 zu stellen...

McOldie

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Ich muss meine Auffassung ergänzen.
De Fragesteller hat jetzt mitgeteilt, dass die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Sommer 23 gewährt wurde.
§ 22 Abs. 4 Satz 2 TV-L bestimmt, dass der Krankengeldzuschuss nicht über den Zeitpunkt zu zahlen ist, von dem an der Arbeitnehmer eine Rente bezieht. Diese Vorschrift  bestimmt auch, dass der Arbeitgeber auch die den Rentenbetrag übersteigenden Bezüge zurückfordern darf, er jedoch unter bestimmten Umständen von der Rückforderung absehen kann.
Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss entfällt also ab dem Zeitpunkt, der im Rentenbescheid als Beginn der Rente ausgewiesen ist. Nicht von Bedeutung ist, wann der Rentenbescheid zugeht oder wann der Arbeitnehmer die erste Rentenzahlung ausgezahlt bekommt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, das durch die Qualifizierung der überzahlten Krankengeldzuschüsse als Vorschüsse, der Entgeltcharakter  verloren geht. (BAG vom 25.2.1993 – 6 AZR 334/91 ). Insoweit könnte die Bezügestelle die Auffassung vertreten, daß der Krankengeldzuschuss ab Sommer 2023 kein Entgelt im Sinne des Tarifrechts ist und die Voraussetzung des Tarifvertrages zum Inflationsausgleich (in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 (Referenzzeitraum) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben)

Faunus

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EMR, die ich ab Sommer 23 bewilligt bekommen habe, dass weiß ich aber erst seit 6 Wochen.



Freu Dich doch einfach, dass der EMR-Antrag bewilligt wurde.

Es gibt Schwerbehinderte mit Schmerzen mit meheren bejahenden fachärztlichen Gutachten, die für eine Erwerbsminderungsrente sich aussprechen und laut medizinische Dienst nach deren "Fragebogen" arbeitsfähig sein sollen und nur über den Klageweg die Bewilligung erkämpft haben.

Du bekommst jetzt einen Batzen nachgezahlt, den Du dann zum Ausgleich der Rückzahlung des Krankengeldzuschusses verwenden kannst und ansonsten kommt jetzt die die monatl. Zahlung der EMR zuverlässig.

FearOfTheDuck

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Schriftlich einfordern, Frist setzten, notfalls einklagen.

auf welcher Grundlage?

Bei EM-Rente besteht kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Somit keine Bezüge im Zeitraum.

Richtig. Sofern der TE sich nicht mißverständlich ausgedrückt hat, habe ich den SV zunächst mißverständlich aufgefasst. ;)