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Inflationsausgleich/Erwerbsminderungsrente/Krankenstand??

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zapuntel:
Dass die EMR bewilligt wird, habe ich im Februar erfahren, das Verfahren hat ziemlich lange gedauert....

Deshalb 6 Wochen. Vorher war überhaupt nicht klar, ob das überhaupt durchgeht...

TV-Ler:

--- Zitat von: zapuntel am 18.03.2024 18:09 ---Dass die EMR bewilligt wird, habe ich im Februar erfahren, das Verfahren hat ziemlich lange gedauert....

Deshalb 6 Wochen. Vorher war überhaupt nicht klar, ob das überhaupt durchgeht...

--- End quote ---
Überlicherweise wird die EMR ab dem 1. des Monats der Antragstellung bewilligt, ggf. auch rückwirkend. Du hast die Rente also in einem Monat im Sommer 2023 beantragt.
Damit hätte dir auch seit diesem Zeitpunkt bewusst sein können, daß du im "Erfolgsfall" ab Sommer 2023 EMR-Rentner bist.

Nun hat die Bewilligung, warum auch immer, etwas länger gedauert (hat zwischenzeitlich keine Kommunikation mit der RV stattgefunden?). Die Rente sollte entsprechend nachgezahlt werden, Krankengeld und Krankengeldzuschuss zurückgezahlt.
Das AV ruht folglich seit Sommer 2023 und somit besteht kein Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung.

Das das nicht gut gelaufen und aus deiner Sicht ärgerlich ist, versteht sich.

Glücklisch:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.03.2024 16:33 ---Schriftlich einfordern, Frist setzten, notfalls einklagen.

--- End quote ---

auf welcher Grundlage?

Bei EM-Rente besteht kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Somit keine Bezüge im Zeitraum.

zapuntel:
dann isses so, schade. es hieß über die Verdi,
Stichtagregelung, aber egal. Die EM Rente, das ist alles hinterher, heuer gelaufen.

Achja, es hat sehr wohl über mich und den Sovd Kontakt zur DRV bestanden, immer wieder.
Eine Laufzeit der Anträge von mind 1 Jahr und mehr sind i.M. als normal anzusehen. Da gings bei mir mit 9 Monaten direkt flott   Hatte berufstechnisch auch damit und Versorgungsämtern zu tun. Auf meinen GdB hab ich noch länger gewartet. Leider normal.

TV-Ler:

--- Zitat von: zapuntel am 19.03.2024 10:11 ---dann isses so, schade. es hieß über die Verdi,
Stichtagregelung, aber egal. Die EM Rente, das ist alles hinterher, heuer gelaufen.
...

--- End quote ---
Nein, da ist nichts hinterher gelaufen!
War ja wohl nicht so, daß die DRV dir kürzlich einen Brief geschrieben hat mit der Info, sie hätten ne EMR zu vergeben, sogar wenn gewünscht 9 Monate rückwirkend und ob du vielleicht bock darauf hättest?
Und du bist da dann aus Unwissenheit das damit dein Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung flöten geht, drauf reingefallen...

Nein, DU hast im Sommer 2023 einen Antrag auf EMR gestellt und sicher auch vom SoVD erfahren, das die EMR - wenn bewilligt - ab dem Monat der Antragstellung auch rückwirkend gilt und gezahlt wird.
Was es tatsächlich hinterher gab, war der Tarifabschluss und die Erkenntnis, daß es aus heutiger Sicht evtl. günstiger gewesen wäre, den EMR-Antrag erst im Januar 2024 zu stellen...

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